Interviewer: Frau Bontschev, die mVISE AG lädt zur außerordentlichen Hauptversammlung mit weitreichenden Kapitalmaßnahmen. Worum geht es im Kern?
RA’in Bontschev: Im Zentrum stehen zwei Maßnahmen: eine massive Kapitalherabsetzung im Verhältnis 10:1 und eine anschließende Kapitalerhöhung um bis zu 7 Mio. Euro. Damit will mVISE bilanziellen Altlasten begegnen und die finanzielle Basis stärken – faktisch also ein Sanierungsversuch über das Eigenkapital.
Interviewer: Die Herabsetzung erfolgt durch AktienzUsammenlegung – zehn alte Aktien werden zu einer neuen. Was bedeutet das für Anleger?
RA’in Bontschev: Die Anzahl der Aktien im Depot sinkt, der rechnerische Kurs steigt. Am wirtschaftlichen Gesamtwert der Beteiligung ändert sich zunächst nichts – es handelt sich um eine rein technische Maßnahme. Allerdings ist der Schritt ein Warnsignal: Er zeigt, dass erhebliche Verluste angefallen sind, die bilanziell bereinigt werden müssen.
Interviewer: Und anschließend soll das Kapital per Barkapitalerhöhung wieder erhöht werden?
RA’in Bontschev: Genau. Die Gesellschaft will bis zu 7 Mio. Euro frisches Kapital einsammeln – primär zur Rückzahlung von Schulden. Die neuen Aktien sollen den Altaktionären im Bezugsverhältnis angeboten werden, es kann aber zu einem Ausschluss von Bezugsrechten für Spitzenbeträge kommen.
Interviewer: Gibt es Risiken für die Altaktionäre?
RA’in Bontschev: Ja. Wer sein Bezugsrecht nicht ausübt, verwässert seinen Anteil. Kritisch ist auch, dass bereits Zusagen eines Investors für eine Wandelanleihe vorliegen. Wird das Bezugsrecht – wie vorgesehen – teilweise ausgeschlossen, könnten sich neue Machtverhältnisse ergeben, die bestehende Aktionäre weiter an den Rand drängen.
Interviewer: Die Ausgabe neuer Wandelanleihen steht ebenfalls auf der Tagesordnung. Wozu?
RA’in Bontschev: Die Wandelanleihen dienen als weiteres Finanzierungsinstrument – insbesondere für den Fall, dass die Kapitalerhöhung nicht das gewünschte Volumen einbringt. Die Emission kann mit Bezugsrechtsausschluss erfolgen. Auch eine Laufzeitverlängerung und Anpassung bestehender Wandelanleihen (z. B. 2022/2026) ist vorgesehen. Das erhöht die Flexibilität – birgt aber gleichzeitig Verwässerungspotenzial.
Interviewer: Der Vorstand plant auch eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen bis zu 10 Mio. Euro. Ist das gängige Praxis?
RA’in Bontschev: Es ist nicht unüblich, bei strategischen oder finanziellen Neuausrichtungen eine umfassende Kapitalausstattung über verschiedene Wege zu ermöglichen – auch über Wandel- oder Optionsanleihen. Aber: Die damit verbundenen Bezugsrechtsausschlüsse können die Stellung der Altaktionäre empfindlich schwächen, insbesondere bei niedrigen Börsenkursen.
Interviewer: Wie sollten Aktionäre reagieren?
RA’in Bontschev: Sehr wachsam. Sie sollten die Kapitalmaßnahmen prüfen, ihr Bezugsrecht ggf. ausüben und sich rechtzeitig zur virtuellen HV anmelden. Auch ein Widerspruch gegen Beschlüsse kann sinnvoll sein, um etwaige Anfechtungen vorzubereiten. Anleger mit größeren Positionen sollten eine rechtliche Bewertung ihrer strategischen Optionen vornehmen lassen.
Interviewer: Vielen Dank, Frau Bontschev, für diese fundierte Einschätzung!