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Schutzschirm über Friesen Immobilienbau GmbH – Vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 2 IN 138/25

Am 1. August 2025 hat das Amtsgericht Rottweil einen wichtigen Beschluss im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Friesen Immobilienbau GmbH gefasst. Das Unternehmen mit Sitz in der Friedrichstraße 18 in Trossingen, vertreten durch die Geschäftsführer Egon Friesen und Eugen Friesen, ist im Bau- und Immobiliensektor aktiv und sah sich offenbar in eine finanzielle Schieflage geraten, die eine gerichtliche Intervention notwendig machte.

Zur Sicherung des verbliebenen Vermögens und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Steffen Hattler aus Rottweil bestellt. Dieser hat die Aufgabe, das Unternehmen während der Prüfphase des Insolvenzverfahrens zu überwachen, dessen Vermögenswerte zu sichern und zu bewerten, ob die verfügbaren Mittel ausreichen, um ein geordnetes Insolvenzverfahren durchzuführen.

Insbesondere wurden sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Friesen Immobilienbau GmbH untersagt, mit Ausnahme solcher, die unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen wurden bis auf Weiteres eingestellt. Ferner wurde der GmbH untersagt, über eigene Bankkonten und Außenstände ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu verfügen – die Verfügungshoheit über diese Mittel ging damit vollständig auf Dr. Hattler über.

Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, alle Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in sämtliche Bücher und Unterlagen zu nehmen und eigenständig Sonderkonten für die Abwicklung des künftigen Insolvenzverfahrens zu eröffnen. Zudem obliegt ihm die Prüfung, ob ein Eröffnungsgrund im Sinne der Insolvenzordnung vorliegt und ob eine sogenannte „ausreichende Masse“ zur Deckung der Verfahrenskosten gegeben ist.

Der Beschluss unterstreicht die wachsende Relevanz rechtzeitiger Sanierungsmaßnahmen in der Baubranche, einem Bereich, der aktuell stark unter gestiegenen Materialpreisen, Zinssätzen und Projektstopps leidet.

Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung über das Internetportal www.insolvenzbekanntmachungen.de. Dabei müssen die Formvorgaben für elektronische Rechtsbehelfe beachtet werden – insbesondere bei Einreichungen durch Berufsträger und Behörden.

Der Fall Friesen Immobilienbau GmbH verdeutlicht einmal mehr, wie anfällig selbst langjährig etablierte Unternehmen im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld sein können. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob es dem vorläufigen Insolvenzverwalter gelingt, das Unternehmen zu stabilisieren oder ob eine Abwicklung unausweichlich wird.

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