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Verfügungssperre über das Vermögen der BS BeratungsService UG (haftungsbeschränkt)

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 21 IN 91/25

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens gegen die BS BeratungsService UG (haftungsbeschränkt), ansässig in der Neuendorfer Straße 19a in 56070 Koblenz, hat das Amtsgericht Koblenz am 31. Juli 2025 um 10:59 Uhr eine weitreichende Verfügungssperre verhängt.

Die Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Stephan Schäfer, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 27501 geführt und sah sich offenbar gezwungen, den Antrag auf Insolvenz zu stellen. Als unmittelbare Maßnahme zur Sicherung des verbliebenen Vermögens hat das Gericht der Schuldnerin mit sofortiger Wirkung jegliche Verfügungen über ihr Vermögen untersagt.

Das allgemeine Veräußerungsverbot nach § 21 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO) betrifft sämtliche wirtschaftlich relevanten Handlungen, darunter insbesondere auch die Einziehung offener Forderungen (Außenstände). Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin vor etwaigen Vermögensverschiebungen oder Verminderung zu bewahren, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens endgültig entschieden ist.

Die Entscheidung des Insolvenzgerichts betont die Dringlichkeit, mit der eine geregelte Überwachung und Sicherung des Schuldnervermögens erforderlich war. Mit dieser vorläufigen Maßnahme wird ein Schutzschild über die verbleibenden Vermögenswerte der BS BeratungsService UG gespannt, um im weiteren Verlauf die Voraussetzungen für ein geordnetes Insolvenzverfahren zu gewährleisten oder gegebenenfalls alternative Lösungen zu prüfen.

Ob ein Insolvenzverwalter bestellt wird und ob das Verfahren tatsächlich eröffnet werden kann, hängt nun von der weiteren Prüfung durch das Gericht ab. Gläubiger und Beteiligte bleiben aufgefordert, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen, um ihre Interessen rechtzeitig und rechtskonform geltend machen zu können.

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