Aktenzeichen: 67a IN 287/25
Am 1. August 2025 um 13:23 Uhr hat das Amtsgericht Hamburg im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens entscheidende Maßnahmen über das Vermögen der Coatema Coating Machinery GmbH angeordnet. Das traditionsreiche Unternehmen mit Sitz in Dormagen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 9649 und vertreten durch Geschäftsführer Markus Bernd Waterkamp, ist spezialisiert auf die Planung, Entwicklung, Konstruktion und den Vertrieb industrieller Anlagen – insbesondere für die Textil-, Beschichtungs- und Kunststoffindustrie.
Angesichts wirtschaftlicher Schwierigkeiten sah sich die Gesellschaft offenbar gezwungen, Insolvenzantrag zu stellen. Das Gericht hat nun Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, ansässig in Hamburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Damit einher gehen umfassende Einschränkungen der unternehmerischen Handlungsfreiheit der Schuldnerin.
Konkret dürfen Verfügungen über Vermögenswerte der Gesellschaft ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Auch die Einziehung offener Forderungen durch die Schuldnerin selbst ist untersagt. Gleichzeitig wurden alle Drittschuldner – also Vertragspartner oder Kunden mit bestehenden Zahlungsverpflichtungen – dazu aufgefordert, ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Des Weiteren hat das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, darunter auch die Vollziehung von Arrestbefehlen oder einstweiligen Verfügungen gegen die Schuldnerin, untersagt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits laufende Vollstreckungen wurden bis auf Weiteres ausgesetzt.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient der Sicherung des noch vorhandenen Vermögens, um eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung zu prüfen. Ob es zu einer endgültigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, entscheidet sich in den kommenden Wochen nach Bewertung durch den vorläufigen Verwalter und das Gericht.
Die betroffenen Geschäftspartner und Gläubiger sind angehalten, die weiteren Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und Anordnungen des Insolvenzverwalters strikt zu beachten.