Aktenzeichen: 501 IN 74/25
Vor dem Amtsgericht Düsseldorf wurde das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der EWO Distribution GmbH abgeschlossen, ohne dass es zur eigentlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens kam. Das Unternehmen mit Sitz in der Kaistraße 8a in 40221 Düsseldorf, vertreten durch Geschäftsführer Eric Even und eingetragen im Handelsregister unter HRB 77853, sah sich mit einem Antrag auf Insolvenzeröffnung konfrontiert – der nun rechtskräftig mangels Masse abgewiesen wurde.
Die Entscheidung bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die mit einem Insolvenzverfahren verbundenen Verfahrenskosten zu decken. Die Konsequenz: Es erfolgt keine Eröffnung des Verfahrens, Gläubiger können ihre Forderungen nicht im Rahmen einer Insolvenz zur Tabelle anmelden.
Trotz dieser Abweisung bleibt die Verfügungsbefugnis des zuvor eingesetzten vorläufigen Insolvenzverwalters in einem eingeschränkten Rahmen bestehen. Soweit es zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Absatz 2 der Insolvenzordnung erforderlich ist – beispielsweise für Aufbewahrungspflichten oder zur Sicherung von Unterlagen – behält er seine Befugnisse über das von ihm verwaltete schuldnerische Vermögen bei.
Die EWO Distribution GmbH dürfte mit diesem Beschluss faktisch als nicht mehr handlungsfähig gelten. Ohne die Chance auf ein geordnetes Insolvenzverfahren stehen Gläubigern nur noch individuelle Maßnahmen offen – sofern überhaupt noch verwertbares Vermögen vorhanden ist.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit dieser Entscheidung den rechtlichen Schlusspunkt unter ein wirtschaftlich gescheitertes Kapitel gesetzt.