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IUT Medical GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen: 3613 IN 5230/25
Beschluss vom 31.07.2025, 15:00 Uhr

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
IUT Medical GmbH,
Volmerstraße 7 b, 12489 Berlin,
vertreten durch Geschäftsführer Dominick Bianco,
hat das Insolvenzgericht am 31. Juli 2025 Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet.

Zentrale Maßnahmen:

  1. Verbot von Zwangsvollstreckungen:
    Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin – mit Ausnahme solcher in unbewegliche Gegenstände – werden untersagt. Bereits laufende Maßnahmen sind eingestellt.
  2. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
    Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner,
    Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin.
  3. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies gilt auch für die Einziehung von Forderungen.
  4. Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse:
    Der Verwalter überwacht die Schuldnerin und hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und zu erhalten.
    Zudem wurde er beauftragt zu prüfen, ob genügend Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist.
  5. Finanzielle Verfügungen:
    Der Verwalter darf im Namen der Schuldnerin oder in eigenem Namen Insolvenzsonderkonten eröffnen und über diese verfügen. Bankguthaben und Forderungen können eingezogen werden.
  6. Verbot für Drittschuldner:
    Schuldner der Schuldnerin dürfen keine Zahlungen mehr an die IUT Medical GmbH leisten, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter.
  7. Ermittlungsbefugnisse:
    Der Verwalter darf Geschäftsräume betreten, Einsicht in Geschäftsunterlagen nehmen und Auskünfte bei Dritten einholen (Banken, Behörden, Grundbuchämter etc.).
  8. Zustellungspflicht:
    Der vorläufige Verwalter wurde beauftragt, den Beschluss an Drittschuldner der Schuldnerin zuzustellen und den Nachweis über die Zustellung zu führen.

Hinweise zur öffentlichen Bekanntmachung:

Die Veröffentlichung im elektronischen Informationssystem wird mindestens bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung gespeichert. Erfolgt keine Eröffnung, erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahme (§ 3 InsOBekV).

Rechtsbehelf:

Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde möglich, einzureichen binnen zwei Wochen beim:

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin

Die Frist beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung. Die Beschwerde kann auch elektronisch über EGVP eingereicht werden (eine einfache E-Mail reicht nicht aus).

Dieser Beschluss bedeutet für die IUT Medical GmbH eine Übergangsphase, in der die Kontrolle über wesentliche Unternehmensentscheidungen weitgehend auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht. Ziel ist der Schutz des verbliebenen Vermögens sowie die sorgfältige Prüfung, ob eine reguläre Insolvenzeröffnung zulässig und wirtschaftlich tragfähig ist.

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