Im August 2025 treten in Deutschland und der EU eine Reihe gesetzlicher Neuerungen in Kraft, die viele Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betreffen – vom Personalausweis über Solaranlagen bis hin zu Smart-Home-Geräten. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:
1. Digitale Passbild-Pflicht für Ausweise ab 1. August
Wer ab dem 1. August einen neuen Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel beantragt, muss ein biometrisches Passbild digital übermitteln. Papierabzüge – selbst aus dem Fotostudio – werden nicht mehr akzeptiert. Das soll Fälschungssicherheit und Datenschutz verbessern. Doch Vorsicht: In vielen Behörden ist die technische Umstellung noch nicht vollständig erfolgt. In ländlichen Regionen kann es zu Verzögerungen kommen. Verbraucher sollten sich im Vorfeld über die digitalen Fotoeinreichungsstellen informieren.
2. Sichere Smart-Geräte: EU zieht Cybersicherheits-Schrauben an
Ab 1. August dürfen Bluetooth- und WLAN-fähige Geräte wie Smartphones, Tablets, Smartwatches oder smarte Haushaltsgeräte in der EU nur noch verkauft werden, wenn sie grundlegende Sicherheitsstandards erfüllen. Dazu zählen vorgabefähige Passwörter ab Werk, verschlüsselte Datenübertragungen und verlässliche Update-Prozesse. Ziel ist es, das sogenannte „Internet der Dinge“ besser vor Hackerangriffen zu schützen – für Verbraucher ein längst überfälliger Schritt.
3. Photovoltaik: Einspeisevergütung sinkt leicht
Wie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehen, sinken die Einspeisevergütungen für neue Photovoltaikanlagen zum 1. August leicht – etwa um 1 %. Für private Kleinanlagen bleiben die Bedingungen weiter attraktiv, für große Investoren schrumpft das Renditepotenzial jedoch minimal. Wichtig: Bereits installierte Anlagen sind von der Senkung nicht betroffen.
4. Mehr Transparenz bei KI-Systemen ab 2. August
Mit dem Inkrafttreten des EU AI Act gelten ab dem 2. August neue Regeln für Anbieter großer KI-Modelle wie ChatGPT, Google Gemini oder Claude. Künftig müssen diese offenlegen, wie ihre Modelle trainiert wurden, welche Datenquellen verwendet wurden und welche Risiken bestehen. Zudem müssen KI-generierte Inhalte deutlich gekennzeichnet sein – insbesondere bei Deepfakes. Für Nutzer bringt das mehr Klarheit und Schutz vor Täuschung.
5. Batterieverordnung: Umweltkennzeichnung und Rücknahmepflicht
Ab dem 18. August müssen Batterien – ob in Fernbedienungen, E-Bikes oder Haushaltsgeräten – ein CE-Kennzeichen und einen QR-Code mit Umweltinformationen tragen. Hersteller sind verpflichtet, Altbatterien kostenfrei zurückzunehmen, und müssen interne Risikomanagementsysteme etablieren. Für Verbraucher bedeutet das mehr Transparenz beim Kauf und bessere Rückgabemöglichkeiten beim Entsorgen.
6. TAN per SMS wird abgeschaltet
Ab Mitte August streichen Banken wie die Deutsche Bank das mobileTAN-Verfahren per SMS. Stattdessen müssen Kunden auf photoTAN oder BestSign umstellen. Wer dies nicht rechtzeitig tut, verliert den Zugang zum Online-Banking. Verbraucherschützer kritisieren die unzureichende Kommunikation mancher Banken – Kunden sollten ihre Verfahren rechtzeitig aktualisieren.
7. Neue Ausbildungsordnungen in Kraft
Zum 1. August treten überarbeitete Ausbildungsordnungen für zahlreiche Berufe in Kraft – darunter Büromanagement, Floristik, Fotografie und Justizfachangestellte. Ziel ist es, digitale Kompetenzen zu stärken, Klimaschutzaspekte zu berücksichtigen und die Ausbildungsinhalte an aktuelle Anforderungen des Arbeitsmarkts anzupassen.
8. Mietpreisbremse bis 2029 verlängert
Gute Nachrichten für Mieterinnen und Mieter in Ballungsräumen: Die Mietpreisbremse wurde bis Ende 2029 verlängert. Damit bleibt die Möglichkeit bestehen, gegen überzogene Mieterhöhungen vorzugehen. Allerdings bleibt die Wirksamkeit stark von der Durchsetzung und Kontrolle vor Ort abhängig.
Fazit:
Der August bringt wichtige Neuerungen für Alltag, Technik und Wohnen. Ob beim Ausweis, in der Ausbildung oder im Smart-Home – Verbraucher sollten sich rechtzeitig informieren, um keine Fristen zu verpassen und keine Nachteile zu erleiden.
Wenn Sie zu einer der Änderungen eine vertiefende Einschätzung wünschen – etwa zur KI-Verordnung oder zum Passbildsystem – kann ich gern Experteninterviews oder Zusatzanalysen ergänzen.