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Interview mit Rechtsanwalt Reime zur FMA-Warnung: Betrüger locken mit angeblichen Anlage-Tipps per WhatsApp

HeikoAL (CC0), Pixabay

Interviewer: Herr Reime, die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt aktuell eindringlich vor Betrugsversuchen über WhatsApp-Gruppen, in denen angeblich exklusive Aktienempfehlungen verbreitet werden. Was steckt dahinter?

RA Reime: Hinter diesen Gruppen stecken keine seriösen Finanzdienstleister, sondern professionelle Betrüger. Sie nutzen die vertraute Umgebung von WhatsApp, um Menschen mit dem Versprechen auf schnellen Reichtum zu ködern. Besonders perfide: Sie tarnen sich als bekannte Medienmarken wie Focus Money oder geben sich sogar als Vertreter der FMA aus. Das erzeugt bei vielen Menschen ein trügerisches Gefühl von Sicherheit und Seriosität.

Interviewer: In einem Fall wurde sogar der Name und das Bild eines FMA-Vorstands verwendet. Wie ist so etwas rechtlich einzuordnen?

RA Reime: Das ist ein klarer Fall von Identitätsmissbrauch – strafbar nach deutschem und österreichischem Recht. Wird das Bild oder der Name einer realen Person für betrügerische Zwecke verwendet, handelt es sich häufig um eine Kombination aus Urheberrechtsverletzung, Persönlichkeitsrechtsverletzung und Betrug. Das zeigt, wie skrupellos diese Täter vorgehen.

Interviewer: Wie erkennen Verbraucher, ob sie es mit einem Fake-Kanal zu tun haben?

RA Reime: Es gibt typische Warnzeichen: auffällige Tippfehler wie „Foxus“ statt „Focus“, unrealistische Gewinnversprechen, aggressives Drängen zu schnellen Überweisungen – oft ins Ausland – und angebliche Exklusivität. Grundsätzlich gilt: Niemand mit echten Anlageempfehlungen schreibt Ihnen einfach so per WhatsApp. Und seriöse Finanzdienstleister agieren nicht über anonyme Gruppen-Chats.

Interviewer: Was raten Sie konkret, wenn jemand solch eine Nachricht oder Einladung erhält?

RA Reime: Erstens: Nicht reagieren. Keine Gruppeneinladung annehmen, keine Links anklicken. Zweitens: Das Profil direkt bei WhatsApp, Facebook oder Instagram melden – die Plattformen sind verpflichtet, Betrugsversuche zu entfernen. Drittens: Die Informationen bei Watchlist Internet oder direkt bei der FMA melden. Und wer bereits Geld überwiesen hat: umgehend zur Polizei und zusätzlich anwaltlichen Rat einholen.

Interviewer: Können Geschädigte ihr Geld in solchen Fällen überhaupt zurückbekommen?

RA Reime: Das ist leider oft schwierig, da die Täter häufig im Ausland sitzen, mit gefälschten Identitäten und Kryptowährungen arbeiten. Dennoch sollte man alle rechtlichen Mittel ausschöpfen. Eine Strafanzeige ist wichtig, um Zusammenhänge aufzudecken. Und in einigen Fällen kann man über zivilrechtliche Wege zumindest gegen Mittäter oder Plattformen vorgehen – zum Beispiel, wenn dort Warnhinweise ignoriert wurden. Wichtig ist: Alle Beweise sichern! Screenshots, Zahlungsbelege, Chatverläufe.

Interviewer: Tragen aus Ihrer Sicht auch die Plattformbetreiber eine Verantwortung?

RA Reime: Ganz klar: Ja. Wer eine Kommunikationsplattform mit Millionen Nutzern bereitstellt, muss für Sicherheit sorgen. Es darf nicht sein, dass Betrüger wochenlang aktiv bleiben, obwohl sie mehrfach gemeldet wurden. Die Anbieter müssen Meldewege vereinfachen, schneller reagieren und verdächtige Aktivitäten proaktiv erkennen. Gesetzgeber und Regulierer sollten hier stärker eingreifen.

Interviewer: Vielen Dank, Herr Reime, für Ihre Einschätzungen.

RA Reime: Gern. Und mein Rat an alle Verbraucher: Wenn Ihnen jemand per WhatsApp schnellen Reichtum verspricht, dann ist das in Wahrheit fast immer ein Versuch, Sie arm zu machen.

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