Ein Pilot der US-Fluggesellschaft Delta Air Lines ist am vergangenen Freitagabend nach der Landung am San Francisco International Airport festgenommen worden. Der 34-jährige Rustom Bhagwagar steht im Verdacht, mehrere schwere Sexualdelikte an einem Kind unter zehn Jahren begangen zu haben.
Wie das Sheriff’s Office des Bezirks Contra Costa bestätigte, wurde Bhagwagar am 26. Juli aufgrund eines Haftbefehls festgenommen und wegen fünffacher oraler Vergewaltigung eines Kindes angeklagt. Die Ermittlungen gehen auf eine Anzeige aus dem April 2025 zurück, in der sexuelle Gewalt gegen ein Kind gemeldet wurde.
Verhaftung an Bord sorgte zunächst für Verwirrung
Die Festnahme fand nach der Ankunft von Delta-Flug 2809 aus dem Osten der USA statt. Das Flugzeug landete mit Verspätung gegen 21:35 Uhr, nachdem starker Nebel zu Verzögerungen geführt hatte, berichtete die San Francisco Chronicle.
Aufnahmen, die über soziale Netzwerke und das Luftfahrtportal View from the Wing verbreitet wurden, zeigen, wie mehrere Beamte – teils in Zivilkleidung mit sichtbaren Dienstausweisen – durch die Kabine gehen und den Piloten abführen. Die genaue Ursache des Einsatzes war zunächst unklar und sorgte unter Passagieren und Medien für Spekulationen.
Delta Air Lines suspendiert Piloten – Ermittlungen laufen
In einer offiziellen Stellungnahme teilte Delta mit, dass Bhagwagar bis auf Weiteres suspendiert sei. „Wir sind entsetzt über die Vorwürfe, die im Zusammenhang mit der Verhaftung stehen“, so ein Sprecher des Unternehmens. Man arbeite eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen.
Der US-Heimatschutz (Homeland Security Investigations, HSI) bestätigte gegenüber USA TODAY, dass man das Sheriff’s Office bei der Festnahme unterstützt habe, jedoch nicht federführend in dem Fall sei.
Noch keine Angaben zu Verteidigung oder Gerichtstermin
Laut Bezirksakten wird Bhagwagar derzeit gegen eine Kaution von fünf Millionen US-Dollar festgehalten. Ob er bereits rechtlich vertreten wird oder wann der erste Gerichtstermin angesetzt ist, war zum Stand Montagmittag (28. Juli) noch unklar.
Hinweis: Bei den genannten Vorwürfen handelt es sich um laufende Ermittlungen. Die Unschuldsvermutung gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung.