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Insolvenzantrag der Green House Solutions GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Mit Beschluss vom 22. Juli 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Green House Solutions GmbH, Karlsruher Straße 6, 10711 Berlin, mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen: 3609 IN 2755/25). Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 130006 eingetragen und wird vertreten durch ihre Geschäftsführerin Heike Sydow.

Die Schuldnerin ist in den Bereichen Projektentwicklung im Bereich Solarenergie sowie Blumenhandel tätig. Mit dem nun erfolgten Beschluss stellt das Gericht fest, dass das Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Daher wurde das Verfahren nicht eröffnet – ein deutlicher Hinweis auf die wirtschaftlich aussichtslose Lage des Unternehmens.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten eingesehen werden.

Rechtliche Hinweise:

Gegen die Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzureichen – entweder schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle.

Auch eine Einreichung als elektronisches Dokument ist möglich, sofern sie den Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entspricht. Eine einfache E-Mail genügt nicht.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 22.07.2025
Aktenzeichen: 3609 IN 2755/25

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