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Insolvenzantrag der Kleinke Beteiligungs-Gesellschaft mbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Mit Beschluss vom 18. Juli 2025 hat das Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Kleinke Beteiligungs-Gesellschaft mbH, mit Sitz in der Wilhelm-Conrad-Röntgen-Straße 2, 04509 Delitzsch, abgewiesen. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 38334 eingetragene Gesellschaft wird vertreten durch Geschäftsführer Rüdiger Kleinke. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 401 IN 845/25.

Der Grund für die Ablehnung des Insolvenzantrags liegt in der fehlenden Masse: Es stehen nach Einschätzung des Gerichts nicht genügend Vermögenswerte zur Verfügung, um die Verfahrenskosten zu decken. Eine solche Entscheidung markiert regelmäßig das Ende eines Regelinsolvenzverfahrens, sofern kein Drittmittelvorschuss oder andere Mittel zur Verfügung stehen, um das Verfahren doch noch zu eröffnen.

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten bereit.

Rechtliche Hinweise:

Gegen den Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, einzureichen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die erste wirksame Zustellung, sei es durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de oder durch einfache Briefzustellung im Inland.

Die Beschwerde muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und ausdrücklich erklären, dass Beschwerde eingelegt wird. Eine Begründung ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen.

Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht – 18.07.2025
Aktenzeichen: 401 IN 845/25

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