Am 24. Juli 2025 um 08:17 Uhr hat das Amtsgericht Düsseldorf im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Ayad Germany Services GmbH (Aktenzeichen: 504 IN 114/25) einschneidende Maßnahmen getroffen. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 74186 geführte Gesellschaft mit Sitz am Kieshecker Weg 120 in 40468 Düsseldorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Osama Seif, steht nun unter der vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Marc d’Avoine mit Kanzleisitz in der Calor-Emag-Straße 2, 40878 Ratingen, bestellt. Ihm obliegt nun die Überwachung und Sicherung des Vermögens der Gesellschaft in der kritischen Phase vor der möglichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) wurden dem Geschäftsführer der Schuldnerin wesentliche Verfügungsrechte über das Vermögen entzogen. Künftig sind solche Verfügungen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme soll der Sicherung des verbliebenen Vermögens und der ordnungsgemäßen Abwicklung im Interesse der Gläubiger dienen.
Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Ayad Germany Services GmbH, also sogenannten Drittschuldnern, jegliche Zahlung an die Gesellschaft untersagt. Stattdessen ist ausschließlich der vorläufige Insolvenzverwalter befugt, Gelder entgegenzunehmen, Bankguthaben einzuziehen und über sonstige Forderungen zu verfügen. Nur Zahlungen, die unter Beachtung dieser Anordnung erfolgen, entfalten rechtliche Wirkung.
Auch Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – einschließlich etwaiger einstweiliger Verfügungen oder Arrestvollziehungen – gegen das Unternehmen wurden untersagt, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungshandlungen sind vorläufig ausgesetzt.
Mit diesen Anordnungen wurde ein bedeutender Schritt zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage der Ayad Germany Services GmbH eingeleitet. Das Amtsgericht Düsseldorf sichert damit im Rahmen des geltenden Insolvenzrechts eine geordnete Fortführung und gegebenenfalls Sanierung des Unternehmens, solange die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch aussteht.
Amtsgericht Düsseldorf, 24.07.2025
Aktenzeichen: 504 IN 114/25