Mit Beschluss vom 24. Juli 2025 um 12:00 Uhr hat das Amtsgericht Meldorf im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der LEONI UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (Aktenzeichen: 61 IN 28/25) eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin mit Sitz am Heseler Weg 2 in 25704 Meldorf ist im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter HRA 9837 PI eingetragen. Sie wird vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LEONI Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), welche wiederum von Geschäftsführer Mehmet Bulut vertreten wird.
Ziel dieser gerichtlichen Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren. Aus diesem Grund wurde die Verfügungsmacht der Gesellschaft über ihr Vermögen stark eingeschränkt. Sämtliche Verfügungen – einschließlich der Einziehung von Außenständen – sind ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel bestellt. Er übernimmt mit sofortiger Wirkung die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu stabilisieren, deren Vermögenswerte zu sichern und damit eine ordnungsgemäße Durchführung eines möglichen Insolvenzverfahrens vorzubereiten.
Mit dieser Entscheidung greift das Insolvenzgericht aktiv in den Geschäftsbetrieb ein, um eine drohende Vermögensverschlechterung im Vorfeld eines möglichen Verfahrens zu verhindern. Die nun angeordnete Maßnahme ist von zentraler Bedeutung für Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeitende der Schuldnerin, da sie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die kommenden Wochen vorgibt.
Eine öffentliche Bekanntmachung dieser Anordnung erfolgt über das zentrale Internetportal www.insolvenzbekanntmachungen.de. Sie gilt nach den Bestimmungen der Insolvenzordnung als zugestellt, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung vergangen sind. Etwaige Rechtsmittel gegen diese Entscheidung – etwa eine sofortige Beschwerde – müssen innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Meldorf eingereicht werden.
Amtsgericht Meldorf – Insolvenzgericht – 24.07.2025
Aktenzeichen: 61 IN 28/25