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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die AAA TAXI GMBH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Am 25. Juli 2025 um 09:00 Uhr hat das Amtsgericht Rottweil (Aktenzeichen: 2 IN 158/25) im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der AAA TAXI GMBH, Königstraße 32, 78628 Rottweil, wichtige Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse beschlossen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 752366 eingetragen und wird vertreten durch die beiden Geschäftsführerinnen Ellen Ehrbrecht-Flaig und Karin Mager. Als Verfahrensbevollmächtigte fungiert die Kanzlei Hirt + Teufel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Alexander Lutz aus Rottweil bestellt. Seine Aufgabe besteht in der Überwachung der Schuldnerin mit dem Ziel, deren Vermögen zu sichern und zu erhalten. Er ist nicht allgemeiner Vertreter der Gesellschaft, sondern agiert im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (§§ 21, 22 InsO).

Ein wesentlicher Bestandteil des Beschlusses ist die Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die AAA TAXI GMBH darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Besonders betroffen sind dabei Bankkonten und offene Forderungen, deren Verwaltung und Einzug ausschließlich dem vorläufigen Verwalter obliegen. Ihm wurde auch gestattet, spezielle Sonderkonten zu eröffnen, über die er allein verfügen darf. Damit verbunden ist das Recht, sogenannte Masseverbindlichkeiten zur ordnungsgemäßen Kontoführung einzugehen.

Zudem sind alle Drittschuldner verpflichtet, Zahlungen nicht mehr an die Gesellschaft selbst zu leisten, sondern direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter. Etwaige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die AAA TAXI GMBH wurden, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen, untersagt beziehungsweise einstweilen eingestellt.

Im Rahmen seiner Befugnisse ist der vorläufige Insolvenzverwalter auch berechtigt, die Geschäftsräume sowie sämtliche betrieblichen Einrichtungen zu betreten und Nachforschungen anzustellen. Die Gesellschaft hat ihm Einblick in alle geschäftlichen Unterlagen zu gewähren und auf Anforderung sämtliche für die Sicherung der Insolvenzmasse relevanten Auskünfte zu erteilen. Darüber hinaus wurde er beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegeben sind und ob die Aussichten auf eine Fortführung des Unternehmens bestehen.

Diese Anordnung dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und soll verhindern, dass durch eigenmächtige Verfügungen der Schuldnerin oder Dritte nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage eintreten. Die Bekanntmachung dieses Beschlusses erfolgt öffentlich über das Internetportal www.insolvenzbekanntmachungen.de und bleibt dort für mindestens sechs Monate gespeichert, abhängig vom Fortgang des Verfahrens.

Amtsgericht Rottweil – Insolvenzgericht – 25.07.2025
Aktenzeichen: 2 IN 158/25

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