Aktenzeichen: 810 IN 1059/25 – Amtsgericht Frankfurt am Main
Am 22. Juli 2025, um 16:25 Uhr, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der MaKant Europe GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Schlitzer Straße 8, 60386 Frankfurt am Main, angeordnet.
Die Schuldnerin ist im Handelsregister des AG Frankfurt am Main unter HRA 43558 eingetragen. Sie wird vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die MaKant Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, deren Geschäftsführer Gregor Kantoch und Martin Makolski sind.
Anordnung im Überblick:
- Verfügungsbeschränkung:
Alle Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen bedürfen ab sofort der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO). - Bestellung des Verwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche bestellt.
Kanzleiadresse:
Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main
Kontakt:
Tel.: 069 / 95 91 10 0
Fax: 069 / 95 91 10 80
E-Mail: mail@hgw.de
Web: www.hgw.de
Bedeutung:
Diese Maßnahme dient dem Schutz des verbliebenen Vermögens der Gesellschaft. Der vorläufige Insolvenzverwalter prüft nun, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann und ob genügend Masse zur Deckung der Kosten vorhanden ist.
Für Gläubiger bedeutet dies:
– Zwangsvollstreckungen sind eingeschränkt,
– Zahlungen dürfen nur unter Zustimmung des Verwalters erfolgen,
– es beginnt die vorbereitende Prüfung möglicher Ansprüche.
Die Bestellung eines erfahrenen Insolvenzverwalters wie Dr. Gutsche spricht für ein geordnetes und professionelles Verfahren.
Nächste Schritte:
Ob es zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kommt, hängt davon ab, ob die Voraussetzungen der §§ 16 ff. InsO erfüllt sind – insbesondere eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sowie eine ausreichend vorhandene Insolvenzmasse.
Weitere Entwicklungen werden über das Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.