Aktenzeichen: 252 IN 1072/24 – Amtsgericht Dortmund
Das Amtsgericht Dortmund hat im Insolvenzverfahren über die Werk 1 Ernst Classic Car GmbH, ehemals firmierend unter Freddy’s Garage GmbH, einen endgültigen Beschluss gefasst: Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird mangels Masse abgelehnt. Der am 21. November 2024 eingereichte Gläubigerantrag blieb damit ohne Erfolg.
Das Unternehmen mit Sitz in der Glückaufsegenstraße 82–86 in Dortmund war einst auf den Handel und die Aufbereitung klassischer Fahrzeuge spezialisiert. Zum Geschäftsportfolio zählten nicht nur Kfz-Vermietung und Anhängerhandel, sondern auch der Betrieb einer Kfz-Meisterwerkstatt sowie der Verkauf von Bekleidung und Merchandise-Artikeln. Doch was auf dem Papier nach einem ambitionierten Geschäftsmodell klang, scheint sich wirtschaftlich nicht getragen zu haben.
Geführt wurde die Gesellschaft von Peter Schaper-Schneider, der den Wandel des Unternehmens vom früheren Namen „Freddy’s Garage GmbH“ zur heutigen Firmierung zu verantworten hatte. Die Gläubigerin, die im November 2024 das Insolvenzverfahren angestoßen hatte, bleibt nun ebenso wie andere potenzielle Gläubiger auf ihren Forderungen sitzen – denn das Unternehmen verfügte nach gerichtlicher Prüfung über keinerlei verwertbare Masse, um überhaupt die Kosten eines Verfahrens zu decken.
Diese Entscheidung dokumentiert einmal mehr die Realität vieler kleiner und mittlerer Unternehmen in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten: Scheitern ohne Rücklage führt nicht zur geregelten Abwicklung, sondern direkt ins juristische Aus.