Aktenzeichen: 3605 IN 732/25
Amtsgericht Charlottenburg – Beschluss vom 21.07.2025, 08:00 Uhr
Das Amtsgericht Charlottenburg hat in einem wichtigen Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte der Nordberliner Logistik GmbH, ansässig in der Oranienburger Straße 178, 13437 Berlin, ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRB 220277 geführt und wird durch Geschäftsführer Olaf Musa vertreten.
Wesentliche Inhalte des Beschlusses:
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Vorläufiger Insolvenzverwalter:
Herr Rechtsanwalt Martin Herrmann, Fasanenstraße 77, 10623 Berlin, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. -
Eingeschränkte Verfügungsmacht:
Verfügungen über das Vermögen durch die Schuldnerin dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). -
Vollstreckungsschutz:
Zwangsvollstreckungen gegen das bewegliche Vermögen der Schuldnerin sowie Arreste und einstweilige Verfügungen sind untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Hintergrund & Bedeutung:
Der Beschluss dient der Sicherung der Insolvenzmasse, um eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Nordberliner Logistik GmbH zu ermöglichen. Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters bedeutet, dass das Unternehmen nicht mehr frei über seine Konten und Forderungen verfügen darf. Alle Handlungen mit Bezug auf das Vermögen der GmbH bedürfen nun der Zustimmung des Verwalters, der auch zur Wahrung der Gläubigerinteressen berufen ist.
Rechtsmittel:
Betroffene Parteien – sowohl Gläubiger als auch die Schuldnerin – können innerhalb von zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder Veröffentlichung gemäß § 9 InsO Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Die Einlegung kann schriftlich oder zu Protokoll des Amtsgerichts erfolgen.
Ausblick:
Mit dem Verfahren wird geprüft, ob das Insolvenzverfahren formell eröffnet werden kann, ob eine Sanierung möglich ist oder ob das Unternehmen abgewickelt werden muss. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, die tatsächlichen Vermögensverhältnisse aufzuklären und dem Gericht zur Entscheidungsfindung eine gutachterliche Stellungnahme zu liefern.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Beschluss vom 21.07.2025
Aktenzeichen: 3605 IN 732/25