Aktenzeichen: 9 IN 679/25
Am 18. Juli 2025 um 15:05 Uhr hat das Amtsgericht Darmstadt die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Kurz CNC-Fertigung GmbH, mit Sitz in der Philipp-Reis-Straße 26b, 64404 Bickenbach, eingetragen im Handelsregister unter HRB 94084, angeordnet. Das Unternehmen wird durch Geschäftsführer Volker Ostermeyer vertreten.
Mit dieser Entscheidung reagiert das Gericht auf den Insolvenzantrag und ordnet zum Schutz der Gläubigerinteressen und zur Sicherung des Unternehmensvermögens einschneidende Maßnahmen an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing von der Trebing & Bert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Kanzleisitz in Wilhelminenstraße 30, 64285 Darmstadt, bestellt. Die Kanzlei ist unter anderem telefonisch unter 06151/520144-0 erreichbar.
Die gerichtliche Verfügung stellt klar: Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Ebenso ist es den Schuldnern der Kurz CNC-Fertigung GmbH untersagt, weiterhin Zahlungen an die Gesellschaft selbst zu leisten. Stattdessen sind alle Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
Zur Verwaltung der eingehenden Gelder ist der Insolvenzverwalter befugt, ein Insolvenzsonderkonto gemäß den Vorgaben des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18) einzurichten und zu führen. Auch die Einziehung sämtlicher Bankguthaben und offener Forderungen obliegt ab sofort dem vorläufigen Insolvenzverwalter.
Darüber hinaus hat das Gericht Finanzbehörden, Banken, Sparkassen, Kreditinstitute sowie das Kraftfahrt-Bundesamt angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter uneingeschränkt Auskünfte über bestehende Geschäftsverbindungen mit der Schuldnerin zu erteilen. Wo erforderlich, sind entsprechende Unterlagen auch in Kopie bereitzustellen.
Die getroffenen Maßnahmen sollen verhindern, dass Vermögenswerte beiseitegeschafft oder Gläubiger in unfairer Weise benachteiligt werden. Gleichzeitig wird geprüft, ob das Verfahren zur regulären Insolvenzeröffnung führt oder sich alternative Wege wie etwa eine Sanierung oder ein Insolvenzplanverfahren eröffnen.
Mit dem nun eingeschlagenen Weg beginnt eine Phase intensiver Prüfung und möglicher Weichenstellungen für die Zukunft der Kurz CNC-Fertigung GmbH.