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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der Stürtz Maschinenbau GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 21 IN 97/25 hat das Amtsgericht Neuwied am 21. Juli 2025 um 08:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Stürtz Maschinenbau GmbH angeordnet. Das Maschinenbauunternehmen mit Sitz in der Linzer Straße 24, 53577 Neustadt, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRB 23533, wird durch die beiden Geschäftsführer Udo Wilhelm Erath und Jörg Eric Breuer vertreten.

Ziel dieser Maßnahme ist es, nachteilige Veränderungen der Vermögensverhältnisse der Antragstellerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens zu verhindern. Mit dieser Aufgabe wurde der erfahrene Rechtsanwalt Jens Lieser, Kanzlei Lieser Rechtsanwälte, mit Sitz in Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, als vorläufiger Insolvenzverwalter betraut.

Ab sofort sind sämtliche Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Dies umfasst insbesondere den Umgang mit Forderungen, Bankkonten oder sonstigen Vermögenswerten des Unternehmens.

Darüber hinaus werden alle Schuldner der Stürtz Maschinenbau GmbH eindringlich aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten, also ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter.

Der vollständige Beschluss ist für Beteiligte in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung des Beschlusses bzw. – sofern die Veröffentlichung im Internet erfolgt – zwei Tage nach dem Datum der öffentlichen Bekanntmachung. Zuständig für die Beschwerde ist das Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu erklären. Eine anwaltliche Vertretung ist hierfür nicht zwingend erforderlich.

Diese Entwicklung markiert einen bedeutenden Schritt für die Stürtz Maschinenbau GmbH. Mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters beginnt eine Phase der Prüfung, Sanierungschance oder auch möglichen Restrukturierung – mit dem Ziel, die bestmögliche Lösung für das Unternehmen, seine Gläubiger und Mitarbeiter zu finden.

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