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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die SGI Alte Textilfabrik Albstadt-Ebingen GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 11 IN 267/25

Am 18. Juli 2025 um 12:35 Uhr hat das Amtsgericht Baden-Baden im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der SGI Alte Textilfabrik Albstadt-Ebingen GmbH, mit Sitz in der Schorndorferstraße 42/1, 71638 Ludwigsburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 731635, angeordnet. Als Geschäftsführer der Gesellschaft fungiert Herr Rolf Karl Dohmen.

Zur Sicherung des Schuldnervermögens und zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen im Hinblick auf die drohende Insolvenz wurde Rechtsanwalt Harald Kroth, Eisenbahnstraße 19–23, 77855 Achern, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er übernimmt ab sofort die Überwachung und Sicherung des Unternehmensvermögens.

Die gerichtliche Verfügung stellt unmissverständlich klar: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Zudem wurden sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, darunter auch Arrest und einstweilige Verfügungen, untersagt, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits laufende Vollstreckungsmaßnahmen sind vorübergehend eingestellt.

Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist befugt, Bankguthaben und offene Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Auch die Eröffnung und Führung von Sonderkonten für die spätere Insolvenzmasse wurde genehmigt. Die Kreditinstitute der Schuldnerin wurden verpflichtet, dem Verwalter vollständige Auskünfte zu gewähren.

Zudem wurden Drittschuldner ausdrücklich aufgefordert, nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten, um die künftige Insolvenzmasse zu sichern. Gleichzeitig wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter das Recht eingeräumt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Geschäftspapiere zu nehmen sowie Auskünfte zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Schuldnerin einzuholen.

Abschließend wurde Rechtsanwalt Kroth auch als Sachverständiger bestellt, mit dem Auftrag zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund nach der Rechtsform der Schuldnerin vorliegt und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich erscheint.

Diese Maßnahmen sind Teil des gesetzlich vorgesehenen Schutzmechanismus zur Stabilisierung von Unternehmen im Vorfeld eines möglichen Insolvenzverfahrens. Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens bleibt nun dem weiteren Verlauf des Verfahrens und den Prüfungen des vorläufigen Insolvenzverwalters vorbehalten.

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