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BGH-Urteil zu Coaching-Verträgen: Das große Mentoring-Märchen ist geplatzt

Ray_Shrewsberry (CC0), Pixabay

Jetzt ist es offiziell: Wer Tausende Euro für Zoom-Sitzungen, Motivationssprüche mit Sonnenuntergang und den Zugang zu einer geheimen Facebook-Gruppe bezahlt hat, darf aufatmen – oder wenigstens den Kontoauszug. Der Bundesgerichtshof hat entschieden:
Viele dieser Coaching-Verträge sind schlicht nichtig.

Der Grund? Die Anbieter hatten vergessen, sich eine staatliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz zu besorgen. Sozusagen der Führerschein fürs Lehren per Bildschirm. Und wer ohne diesen in Richtung „finanzielle Freiheit“ kutschiert, darf seine Kunden demnächst wieder ausbezahlen – und zwar komplett.

9 Monate Business-Mentoring für 23.800 Euro? Nein, danke.

Im konkreten Fall ging es um ein „Mentoring-Programm“ im Wert eines Kleinwagens – oder eines Sabbatjahrs in Südostasien. Was dafür geboten wurde? Video-Module, Gruppen-Calls und vage Versprechungen über sechsstelliges Einkommen mit zwei Stunden Arbeit am Tag.

Was wirklich kam: Frust, Forderungen und jetzt ein Urteil, das der Coaching-Industrie die PowerPoint-Präsentation aus der Hand schlägt.

Fernunterricht heißt: Regeln gelten auch für dein Mindset

Die höchste juristische Instanz des Landes macht nun klar:
Wer dauerhaft lehrt – egal ob per Post, Video oder Zoom – braucht eine Zulassung. Punkt.
Egal, ob sich die Teilnehmer „Entrepreneur“, „Mindset-Warrior“ oder „High-Performer“ nennen müssen. Der Vertrag bleibt rechtswidrig, wenn das Fundament fehlt – in diesem Fall: die staatliche Erlaubnis.

Der Trick, Leute im Kleingedruckten einfach zu Unternehmern zu erklären, um ihnen das Widerrufsrecht zu nehmen, ist damit ebenfalls Geschichte. Gute Idee, schlechte Rechtsprechung.

Wenn das Business-Coaching mehr an ein Pyramidenmodell erinnert

Viele dieser „Programme“ sind übrigens weniger Business-Strategie als Verkaufsmasche. Statt Produkte zu entwickeln, lernt man meist nur, wie man selbst zum Coach wird – und dann wiederum andere Teilnehmer wirbt. Ein Marketing-Kettenbrief mit Laptop und Lichttherapielampe.

Der finanzielle Nutzen? Meist einseitig – auf Seiten der Anbieter.

Was jetzt? Geld zurück!

Wer in den letzten Jahren fünfstellige Beträge in Online-Coachings versenkt hat, sollte jetzt handeln. Nicht nur der klassische Widerruf hilft, auch Anfechtung wegen Täuschung oder sittenwidriger Gestaltung sind möglich. Kurz gesagt: Es gibt viele Wege raus aus dem Webinar-Wunderland.

Fazit: Gesetz schlägt Gefühl

Es ist das Ende der großen Coaching-Illusion: Wer behauptet, man könne mit ein bisschen Mindset und einer Landingpage reich werden – und dafür horrende Summen verlangt – muss künftig nicht nur mit Kritik rechnen, sondern mit Rückzahlung.

Und man fragt sich unweigerlich:

Mensch, für wie bescheuert haltet ihr die Leute eigentlich?

Wenn man ihnen erst „finanzielle Freiheit“ verkauft – und sie dann nicht mal frei widerrufen dürfen?

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