Das slowenische Parlament hat ein Gesetz zur Legalisierung von Sterbehilfe verabschiedet – ein Schritt, der das Land zu einem der wenigen Staaten in Europa macht, in denen assistierter Suizid unter klar definierten Bedingungen erlaubt ist.
Was erlaubt das neue Gesetz?
Die Regelung sieht vor, dass todkranke Patienten, die bei vollem Bewusstsein sind und alle medizinischen Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben, künftig die Möglichkeit eines begleiteten Suizids erhalten.
Wichtige Einschränkungen:
-
Psychische Erkrankungen gelten nicht als Voraussetzung für Sterbehilfe.
-
Der Patient muss seine Entscheidung freiwillig und mehrfach bestätigt äußern.
-
Es sind ärztliche Gutachten sowie ein klar definierter Ablauf vorgeschrieben, um Missbrauch zu verhindern.
Mehrheit der Bevölkerung befürwortet die Entscheidung
Die Legalisierung basiert auf einem klaren Votum der Bevölkerung:
-
In einem Referendum sprachen sich 55 % der Wählerinnen und Wähler für die Einführung der Sterbehilfe aus.
-
Die Diskussion in Slowenien war von ethischen, religiösen und medizinischen Argumenten geprägt, ähnlich wie in anderen europäischen Ländern, die über das Thema debattieren.
Slowenien folgt europäischem Trend
Mit dem neuen Gesetz reiht sich Slowenien in eine kleine Gruppe europäischer Länder ein, die Sterbehilfe erlauben – darunter Belgien, die Niederlande, Luxemburg und die Schweiz. In Deutschland ist die Rechtslage komplex: Zwar hat das Bundesverfassungsgericht 2020 das Recht auf selbstbestimmtes Sterben bestätigt, eine gesetzliche Regelung steht jedoch aus.
Kontroverse bleibt
Während Befürworter den Schritt als humanitären Fortschritt sehen, warnen Kritiker vor einer „Normalisierung“ von Sterbehilfe und möglichen gesellschaftlichen Risiken für vulnerable Gruppen. Die slowenische Regierung betont, dass das Gesetz strenge Kontrollen vorsieht und nur für klar definierte Fälle gilt.