Amtsgericht Reinbek, Aktenzeichen: 8 IN 126/25
Am 11. Juli 2025 um 09:45 Uhr hat das Amtsgericht Reinbek im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der TK-Reinigungstechnik GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Schloßstraße 11A, 22941 Bargteheide, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 10735 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Thomas Kleinser.
Ziel dieser Maßnahme ist es, das Unternehmensvermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und geordnete Verhältnisse für das weitere Verfahren zu schaffen. Die Anordnung erfolgte auf Grundlage der §§ 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Dreyer aus Hamburg (Amsinckstraße 32) bestellt. Ihm obliegt nun die Überwachung und Kontrolle der wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens. Die TK-Reinigungstechnik GmbH darf ab sofort keine Verfügungen über ihr Vermögen mehr ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters tätigen. Dies umfasst insbesondere die Einziehung offener Forderungen und alle finanziellen Transaktionen.
Drittschuldner – also Geschäftspartner oder Kunden mit Zahlungspflichten gegenüber der Schuldnerin – dürfen nur noch unter Beachtung dieser richterlichen Anordnung leisten. Zahlungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten, um eine rechtmäßige Abwicklung sicherzustellen.
Mit dieser Entscheidung setzt das Gericht ein klares Zeichen für Transparenz und Gläubigerschutz. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung eingeleitet werden muss. Für die Beteiligten – vom Geschäftsführer über Mitarbeiter bis hin zu Geschäftspartnern – beginnt nun eine kritische Phase, in der das wirtschaftliche Schicksal der TK-Reinigungstechnik GmbH entschieden wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Reinbek eingesehen werden. Rechtsmittel gegen die Entscheidung sind im Rahmen der gesetzlichen Frist möglich.