Inmitten bundesweiter Debatten über den Einfluss extremistischer Strömungen im öffentlichen Dienst hält Sachsen an seiner bisherigen Linie fest: Bei Bewerbungen für eine Tätigkeit im Staatsdienst wird die Parteizugehörigkeit weiterhin nicht abgefragt. Das bestätigte das Innenministerium in Dresden auf Nachfrage.
Der Anlass für die Nachfrage: In Rheinland-Pfalz plant die Landesregierung künftig, Mitgliedern der AfD den Zugang zum öffentlichen Dienst zu verwehren. Hintergrund ist die Einstufung der Partei als rechtsextremistische Bestrebung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Dort sollen Bewerber künftig eine Erklärung unterschreiben, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören.
In Sachsen hingegen bleibt es bei der bisherigen Regelung: Wer sich um eine Stelle im Staatsdienst bewirbt, wird nicht nach Parteizugehörigkeit befragt – allerdings müssen sich Bewerber selbstverständlich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.
Die Diskussion ist politisch heikel: Während die einen mehr Schutz vor extremistischen Einflüssen in Verwaltung, Schule und Polizei fordern, warnen andere vor einem möglichen Missbrauch solcher Maßnahmen zur politischen Ausgrenzung.
Sachsens Kurs signalisiert in dieser Frage Zurückhaltung – möglicherweise aus rechtlicher Vorsicht oder politischem Kalkül. Ob sich das mit den politischen Entwicklungen in anderen Bundesländern noch ändert, bleibt abzuwarten. Fest steht: Das Thema „Verfassungstreue im Staatsdienst“ wird auch über Sachsen hinaus weiter für Diskussionen sorgen.