Aktenzeichen: 536 IN 1105/25
Amtsgericht Dresden – Insolvenzgericht
Beschluss vom 11.07.2025, 09:45 Uhr
Die Ecojob Personal UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Jakobstraße 5a, 02826 Görlitz (HRB 39547, AG Dresden), vertreten durch Geschäftsführerin Ewa Agnieszka Gerus, wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Dresden unter vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt.
Zentrale Anordnungen:
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Vorläufiger Insolvenzverwalter:
Ralf Hage,
Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden
Tel.: 0351 4400740 · Fax: 0351 4400751
E-Mail: hage@dmp-solutions.de -
Wirkung des Beschlusses (§ 21 InsO):
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Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
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Drittschuldnern (also Schuldnern der Ecojob UG) ist es untersagt, ohne Zustimmung an die Schuldnerin zu zahlen.
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Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden.
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Frist: Zwei Wochen ab dem frühesten der folgenden Ereignisse:
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Verkündung
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Zustellung
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Öffentliche Bekanntmachung im Internet (https://www.insolvenzbekanntmachungen.de)
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Einreichung:
Bei: Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden
Alternativ: Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts (rechtzeitiger Eingang beim zuständigen Gericht erforderlich) -
Die Beschwerde muss:
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Bezeichnung der Entscheidung
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Erklärung zur Einlegung der Beschwerde
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Unterschrift (eigene oder durch Bevollmächtigten) enthalten
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Elektronische Einreichung:
Möglich, aber keine einfache E-Mail!
Es gelten die Bestimmungen der ERVV (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung), insbesondere zur Signatur und sicheren Übermittlungswegen (§ 130a ZPO).
Hinweis:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.