Dark Mode Light Mode

Vorläufige Eigenverwaltung für die Unicorn Workspaces GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 3615 IN 4630/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 7. Juli 2025 um 15:00 Uhr die vorläufige Eigenverwaltung über das Vermögen der Unicorn Workspaces GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Prinzessinnenstraße 19, 10969 Berlin, ist im Handelsregister unter HRB 172747 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Florian Kosak vertreten.

Die Unicorn Workspaces GmbH betreibt flexible Büroflächen und Coworking-Spaces und ist damit in einem dynamischen, wachstumsstarken Marktsegment aktiv. Mit der jetzt angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung verfolgt die Schuldnerin das Ziel, sich unter Aufsicht und mit Restrukturierungsmaßnahmen zu sanieren, ohne die volle Kontrolle an einen Insolvenzverwalter abzugeben.

Zum vorläufigen Sachwalter hat das Gericht den erfahrenen Rechtsanwalt Jesko Stark bestellt, dessen Kanzlei in der Budapester Straße 35, 10787 Berlin ansässig ist. Seine Aufgabe ist es, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu prüfen und die Geschäftsführung in dieser kritischen Phase zu überwachen.

Die Anordnung umfasst mehrere zentrale Maßnahmen: Alle Zwangsvollstreckungen und Vollziehungen eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Unicorn Workspaces GmbH wurden untersagt, soweit keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden vorerst eingestellt.

Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und alle notwendigen Auskünfte einzuholen. Sollte sich herausstellen, dass die Fortführung der Eigenverwaltung den Gläubigern Nachteile bringt, ist der Sachwalter verpflichtet, dies umgehend dem Gericht zu melden.

Verbindlichkeiten außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs darf die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen. Selbst für Verpflichtungen innerhalb des normalen Geschäftsbetriebs gilt, dass der Sachwalter widersprechen kann. Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen stehen ebenfalls unter dem Zustimmungsvorbehalt.

Darüber hinaus wurde Rechtsanwalt Jesko Stark beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein rechtlicher Eröffnungsgrund vorliegt und ob die vorhandene Insolvenzmasse die Verfahrenskosten decken kann. Er hat zudem die von der Gesellschaft vorgelegte Eigenverwaltungsplanung auf Schlüssigkeit und Umsetzbarkeit zu prüfen sowie die Qualität der Buchführung und Rechnungslegung zu bewerten. Auch potenzielle Haftungsansprüche gegenüber ehemaligen oder amtierenden Organmitgliedern sollen dabei ermittelt werden.

Die Unicorn Workspaces GmbH ist verpflichtet, dem Gericht und dem Sachwalter wesentliche Änderungen, die die Eigenverwaltungsplanung betreffen, umgehend mitzuteilen.

Mit dieser Anordnung erhält die Gesellschaft eine Chance, ihren Geschäftsbetrieb unter eigener Verantwortung und unter strenger Aufsicht neu zu ordnen, um den Gläubigern eine bestmögliche Perspektive auf Rückzahlung ihrer Forderungen zu sichern.

3615 IN 4630/25
Amtsgericht Charlottenburg, 7. Juli 2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Panzer sorgt für Chaos auf den Schienen: Oberleitung bei Rendsburg beschädigt

Next Post

Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen für die NBS GmbH