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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die concerti Media GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 67a IN 243/25 hat das Amtsgericht Hamburg am 4. Juli 2025 um 13:19 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der concerti Media GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz am Grindelhof 50 in 20146 Hamburg ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 118098 eingetragen und wird von ihrem Geschäftsführer Herrn Gregor Burgenmeister vertreten.

Die concerti Media GmbH ist als Herausgeberin und Vermarkterin von Magazinen sowie Online-Medien etabliert. Mit einem Fokus auf Kultur und Klassik erreicht das Unternehmen seit Jahren eine treue Leserschaft und ein ausgewähltes Anzeigenpublikum. Doch trotz redaktioneller Qualität und einer bekannten Marke sieht sich die Gesellschaft nun gezwungen, den Schutz eines vorläufigen Insolvenzverfahrens in Anspruch zu nehmen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dominik Montag bestellt, dessen Kanzlei am Ballindamm 38 in 20095 Hamburg ansässig ist. Mit seiner Bestellung übernimmt er die Verantwortung, das noch vorhandene Vermögen der concerti Media GmbH zu sichern und zu überwachen, um eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung vorzubereiten.

Ab sofort sind sämtliche Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Anordnung soll sicherstellen, dass keine unkontrollierten Abflüsse mehr stattfinden und die Insolvenzmasse erhalten bleibt.

Darüber hinaus wurde den Schuldnern der concerti Media GmbH strengstens untersagt, noch Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Alle Forderungen, Bankguthaben und eingehenden Gelder dürfen nur noch durch den vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen und verwaltet werden. Drittschuldner wurden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Zahlungen an die Gesellschaft selbst unzulässig sind.

Zudem hat das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt, um die Insolvenzmasse vor weiterem Zugriff zu schützen.

Mit diesem Schritt beginnt nun eine kritische Phase für die concerti Media GmbH: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob der Betrieb fortgeführt werden kann oder ob eine geordnete Abwicklung unausweichlich ist. Ob Leserinnen und Leser auch künftig mit Kulturberichterstattung aus dem Hause concerti rechnen dürfen, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden.

Amtsgericht Hamburg, 04. Juli 2025
Aktenzeichen: 67a IN 243/25

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