Bundesjustizministerin Lisa Hubig plant eine umfassende Reform der Werberegeln für umweltbezogene Aussagen und Produktqualität. Im Mittelpunkt steht der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor irreführender Werbung – insbesondere im Bereich Nachhaltigkeit. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, dass Begriffe wie „klimafreundlich“, „biologisch abbaubar“ oder „umweltschonend“ künftig nur noch verwendet werden dürfen, wenn die Unternehmen dafür belastbare, wissenschaftlich fundierte Nachweise erbringen können.
Zudem sollen solche Aussagen nicht mehr pauschal auf ein gesamtes Produkt bezogen werden dürfen, wenn sie tatsächlich nur auf einzelne Bestandteile zutreffen. Wird zum Beispiel ausschließlich die Verpackung eines Produkts biologisch abbaubar hergestellt, darf dieser Hinweis nicht ohne klarstellenden Zusatz auf das gesamte Produkt bezogen werden. Die bisher häufig praktizierte Form des sogenannten „Greenwashing“ – also das Vortäuschen ökologischer Vorteile – soll damit wirkungsvoll eingedämmt werden.
Ein weiterer zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs ist ein geplantes Werbeverbot für Produkte, bei denen nachweislich eine sogenannte „geplante Obsoleszenz“ vorliegt. Damit gemeint ist die gezielte Herstellung von Artikeln mit einer künstlich verkürzten Lebensdauer. Besonders im Bereich der Elektrogeräte ist diese Praxis ein bekanntes Problem. Beispielsweise könnte das Verbot dann greifen, wenn Hersteller absichtlich minderwertige Bauteile verwenden oder Konstruktionen wählen, die eine Reparatur unmöglich machen.
Ziel der geplanten Maßnahmen ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor bewusster Irreführung zu schützen, einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen zu gewährleisten und Anreize für die Herstellung langlebiger sowie tatsächlich nachhaltiger Produkte zu schaffen. Auch die Umwelt soll durch eine Reduzierung unnötigen Ressourcenverbrauchs profitieren.
Mit der Reform würde Deutschland auf nationaler Ebene eine Vorreiterrolle einnehmen. Auf europäischer Ebene laufen derzeit ebenfalls Vorbereitungen für einheitliche Regelungen gegen unzulässige Umweltaussagen in der Werbung. Der deutsche Vorstoß könnte somit auch richtungsweisend für weitere Gesetzesinitiativen in der Europäischen Union werden.