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Erweiterung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bei der LMB Kunststofftechnik GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 8 IN 59/25 hat das Amtsgericht Leer am 4. Juli 2025 im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LMB Kunststofftechnik GmbH eine ergänzende Anordnung erlassen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Buschfenne 3 in 26789 Leer (Ostfriesland) ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aurich unter HRB 110224 eingetragen und wird durch die beiden Geschäftsführer Maren Schön und Rudolf Ohnacker vertreten, die beide ihren Wohnsitz in Leer haben.

Die LMB Kunststofftechnik GmbH ist auf die Herstellung und Verarbeitung von Kunststoffprodukten spezialisiert. Das Unternehmen gilt als wichtiger regionaler Arbeitgeber und Zulieferer für unterschiedliche Branchen. Umso bedeutsamer ist es, dass im Zuge des Insolvenzantragsverfahrens alles daran gesetzt wird, den laufenden Geschäftsbetrieb so weit wie möglich aufrechtzuerhalten.

Bereits am 29. Mai 2025 um 18:35 Uhr war eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden, um das Schuldnervermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Mit dem nun ergänzten Beschluss geht das Gericht einen weiteren Schritt, um die Fortführung des Betriebs zu ermöglichen:

Bestimmte Vermögensgegenstände, die bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 166 InsO von Absonderungs- oder Aussonderungsrechten erfasst würden oder für die ein Gläubiger Aussonderung verlangen könnte, dürfen vorerst nicht verwertet oder eingezogen werden. Stattdessen sollen sie weiter im Betrieb der LMB Kunststofftechnik GmbH genutzt werden, um die Handlungsfähigkeit und den laufenden Produktionsprozess zu sichern.

Für die betroffenen Gläubiger bedeutet dies, dass sie bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens darauf verzichten müssen, ihre Rechte an diesen Gegenständen durchzusetzen. Gleichzeitig soll so vermieden werden, dass durch den Abzug wichtiger Maschinen, Materialien oder Vorräte der Betrieb faktisch stillgelegt würde.

Der Beschluss und alle weiteren Einzelheiten sind für die Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Leer einsehbar. Ob es gelingt, die LMB Kunststofftechnik GmbH mit diesem Schritt zu stabilisieren und eine Fortführung zu ermöglichen, wird sich in den kommenden Wochen zeigen müssen.

Amtsgericht Leer, 04. Juli 2025
Aktenzeichen: 8 IN 59/25

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