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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die ParacelsusApartments Verwaltungs GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 257 IN 88/25 hat das Amtsgericht Dortmund am vierten Juli zweitausendfünfundzwanzig um 11:20 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der ParacelsusApartments Verwaltungs GmbH angeordnet.

Die Gesellschaft mit Sitz im Paracelsuspark 3 in 59063 Hamm ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter der Nummer HRB 7698 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die Schuldnerin durch ihre beiden Geschäftsführer Herrn Frank Michael Degener und Frau Dr. Ulrike Hesse.

Der Geschäftszweig der ParacelsusApartments Verwaltungs GmbH umfasst den Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften.

Zur Sicherung des Vermögens und zum Schutz der Gläubigerinteressen wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Seine Kanzlei befindet sich am Königswall 21 in 44137 Dortmund.

Ab sofort dürfen Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Ebenso ist es den Schuldnern der Gesellschaft verboten, Zahlungen direkt an die ParacelsusApartments Verwaltungs GmbH zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, sämtliche Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Alle Drittschuldner werden daher aufgefordert, ihre Zahlungen ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.

Darüber hinaus hat das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin untersagt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungen werden bis auf Weiteres eingestellt.

Mit dieser Entscheidung wird der Grundstein für eine geordnete Sicherung und Verwaltung des Vermögens gelegt, um die Ansprüche der Gläubiger zu schützen und eine faire Abwicklung zu ermöglichen.

Amtsgericht Dortmund, 04. Juli 2025

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