Aktenzeichen: 67g IN 207/25
Am 1. Juli 2025 um 13:36 Uhr hat das Amtsgericht Hamburg eine weitreichende Entscheidung im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Righthouse GmbH getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Poststraße 36, 20354 Hamburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 165003 eingetragen und wird von ihrem Geschäftsführer Reza Malek vertreten.
Die Righthouse GmbH ist auf Beratung und Umsetzung von Marketing- und Kommunikationsdienstleistungen spezialisiert, insbesondere für digitale Medien – ein dynamisches Feld, in dem die Gesellschaft ihre Expertise bisher erfolgreich angeboten hat. Doch trotz dieser modernen Ausrichtung sah sich das Unternehmen gezwungen, einen Insolvenzantrag zu stellen, um eine geordnete Abwicklung oder Sanierung zu ermöglichen.
Zur Sicherung des noch vorhandenen Vermögens und zum Schutz der Gläubigerinteressen hat das Amtsgericht Hamburg eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Mit dieser Maßnahme werden sämtliche Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen unter die Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters gestellt.
Mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe wurde Rechtsanwalt Dominik Montag betraut, dessen Kanzlei am Ballindamm 38 in Hamburg ansässig ist. Er ist ab sofort befugt, sämtliche finanziellen Transaktionen der Gesellschaft zu überwachen. Verfügungen über Vermögensgegenstände der Righthouse GmbH dürfen nur noch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung erfolgen.
Darüber hinaus sind alle Schuldner der Gesellschaft (die sogenannten Drittschuldner) verpflichtet, Zahlungen nicht mehr an die Gesellschaft selbst, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Dr. Montag ist berechtigt, Bankguthaben und offene Forderungen der Righthouse GmbH einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Um eine Verschlechterung der finanziellen Lage zu verhindern, wurden zudem sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – einschließlich der Vollziehung von Arresten oder einstweiligen Verfügungen – untersagt, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt.
Mit diesen Schritten ist ein entscheidender Grundstein gelegt, um die noch vorhandenen Vermögenswerte der Righthouse GmbH zu sichern und eine geordnete Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens vorzubereiten.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg zur Einsichtnahme bereit.
Amtsgericht Hamburg – 1. Juli 2025