Aktenzeichen: 25 IN 74/25
Am 2. Juli 2025 um 09:00 Uhr hat das Amtsgericht Wolfsburg im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Norddeutsche Zucker-Raffinerie Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine entscheidende Sicherungsmaßnahme angeordnet, um die Gläubigerinteressen zu schützen und das verbliebene Vermögen zu sichern.
Die Gesellschaft mit Sitz „An der Zuckerraffinerie 10“ in Frellstedt ist im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 100845 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Siegfried Spies vertreten, der in Ratekau wohnhaft ist. Angesichts wirtschaftlicher Schwierigkeiten hat die Norddeutsche Zucker-Raffinerie GmbH die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt.
Zur Absicherung der Gläubiger und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen am Schuldnervermögen wurde mit dem aktuellen Beschluss eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen dürfen ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
Mit dieser Aufgabe wurde Rechtsanwalt Nils Krause von der ECOVIS Insolvenz und Sanierungs AG in Wolfenbüttel betraut. Seine Kanzlei wird die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft überwachen, vorhandene Mittel sichern und dafür Sorge tragen, dass keine unrechtmäßigen Zahlungen oder Verfügungen mehr stattfinden.
Gleichzeitig werden alle Schuldner der Norddeutsche Zucker-Raffinerie GmbH ausdrücklich aufgefordert, ihre Zahlungen nicht mehr direkt an die Gesellschaft, sondern ausschließlich unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Dies soll sicherstellen, dass alle eingehenden Gelder der künftigen Insolvenzmasse zugeführt werden.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme bereit.
Die Gesellschaft selbst kann gegen diese Entscheidung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder Bekanntmachung eine sofortige Beschwerde einlegen. Ebenso steht dieses Rechtsmittel jedem Gläubiger offen, der nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die internationale Zuständigkeit bestreiten möchte. Die Beschwerde muss innerhalb der Frist beim Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg oder über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach eingereicht werden. Maßgeblich für die Frist ist das Ereignis, das zuerst eintritt – Zustellung, Verkündung oder öffentliche Bekanntmachung.
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder kann zu Protokoll bei jedem Amtsgericht erklärt werden. Entscheidend ist der fristgerechte Eingang beim Amtsgericht Wolfsburg. Die Beschwerdeschrift muss den angefochtenen Beschluss klar bezeichnen, die ausdrückliche Anfechtung erklären und von der beschwerdeführenden Partei oder deren Bevollmächtigten unterzeichnet sein. Eine Begründung wird dringend empfohlen.
Amtsgericht Wolfsburg – 2. Juli 2025