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BaFin äußert Verdacht: Gallus Immobilien-Gesellschaften und AMAGVIK Int. AG sollen Partizipationsscheine ohne Prospekt öffentlich angeboten haben

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor einem möglichen Verstoß gegen die Prospektpflicht: Es besteht der hinreichend begründete Verdacht, dass mehrere Gesellschaften der Gallus Immobilien-Gruppe sowie die AMAGVIK Int. AG in Deutschland Partizipationsscheine öffentlich angeboten haben – ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Wertpapierprospekt.

Betroffene Gesellschaften im Überblick:

  • Gallus Immobilien Konzepte GmbH

  • Gallus Immobilien 2 GmbH & Co. KG

  • Gallus Immobilien 3 GmbH & Co. KG

  • Gallus Immobilien 4 GmbH & Co. KG

  • Gallus Immobilien 5 GmbH & Co. KG

  • AMAGVIK Int. AG

Nach bisherigem Kenntnisstand liegen keine Hinweise auf eine gesetzlich vorgesehene Ausnahme von der Prospektpflicht vor.

Hintergrund zur Rechtslage

Öffentliche Angebote von Wertpapieren unterliegen in der EU strengen Transparenzanforderungen. In Deutschland dürfen solche Angebote grundsätzlich nur erfolgen, wenn zuvor ein von der BaFin gebilligter Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde. Dieser muss Anlegern alle wesentlichen Informationen zur Verfügung stellen – insbesondere zu Risiken, wirtschaftlicher Lage und Struktur des Angebots.

Ein öffentliches Angebot ohne gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme greift – einen Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar. Verstöße können mit empfindlichen Geldbußen von bis zu fünf Millionen Euro, drei Prozent des Jahresumsatzes oder dem Doppelten des erlangten Vorteils geahndet werden.

Was bedeutet das für Anlegerinnen und Anleger?

Die BaFin rät, vor jeder Investitionsentscheidung zu prüfen, ob ein gültiger, bei der Aufsicht hinterlegter Prospekt vorliegt. Dieser lässt sich über die Datenbank „Hinterlegte Prospekte“ auf der BaFin-Website recherchieren. Angebote ohne Prospekt bergen erhöhte Risiken, insbesondere im Hinblick auf fehlende Informationen und mangelnden Anlegerschutz.

Fazit

Die aktuellen Verdachtsmomente gegen die Gallus Immobilien-Gesellschaften und die AMAGVIK Int. AG sind ein deutliches Warnsignal: Anleger sollten bei nicht regulierten Angeboten größte Vorsicht walten lassen und sich nicht auf Zusagen verlassen, die nicht durch offizielle Dokumente gestützt sind.

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