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BaFin ermittelt: AMAGVIK Int. AG und Gallus-Immobiliengesellschaften unter Verdacht wegen Verstoßes gegen Prospektpflicht

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor möglichen Verstößen gegen geltendes Kapitalmarktrecht durch die AMAGVIK Int. AG. Nach Einschätzung der Behörde gibt es hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen in Deutschland Wertpapiere in Form von Partizipationsscheinen ohne einen von der BaFin gebilligten Prospekt öffentlich anbietet.

Auch mehrere Gesellschaften der Gallus Immobilien-Gruppe stehen im Verdacht, sich an solchen Angeboten beteiligt zu haben. Hinweise auf eine gesetzlich zulässige Ausnahme von der Prospektpflicht liegen nach Angaben der BaFin nicht vor.

Öffentliches Angebot ohne Prospekt: Was ist das Problem?

In Deutschland gilt die Regel: Wer Wertpapiere öffentlich anbietet, muss zuvor einen von der BaFin gebilligten Prospekt veröffentlichen. Dieser Prospekt dient dem Anlegerschutz und enthält alle wesentlichen Informationen über den Emittenten und das Produkt. Ein Verstoß gegen diese Pflicht stellt nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung eine Ordnungswidrigkeit dar – mit potenziell empfindlichen Sanktionen.

Zwar prüft die BaFin bei der Billigung nicht die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Angebots oder die Seriosität des Emittenten. Sie kontrolliert jedoch, ob der Prospekt vollständig, verständlich und widerspruchsfrei ist.

Haftung und Sanktionen

Wenn Anbieter oder Emittenten gegen die Prospektpflicht verstoßen, drohen hohe Geldbußen: Bis zu fünf Millionen Euro, drei Prozent des Jahresumsatzes oder sogar das Doppelte des aus dem Verstoß erzielten Vorteils. Darüber hinaus haften die Verantwortlichen für fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Prospekt persönlich (§§ 9, 10, 14 WpPG).

Warnung an Anleger

Die BaFin ruft Anlegerinnen und Anleger dazu auf, sich nicht auf Angebote ohne gültigen Prospekt einzulassen. Eine einfache Möglichkeit zur Überprüfung bietet die BaFin-Datenbank „Hinterlegte Prospekte“. Nur wer dort einen gültigen Eintrag findet, kann sicher sein, dass ein Angebot ordnungsgemäß registriert wurde.

Fazit

Der Fall AMAGVIK Int. AG zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, bei Kapitalanlagen auf Transparenz und gesetzliche Rahmenbedingungen zu achten. Wer sich auf Angebote ohne zugelassenen Prospekt einlässt, geht ein erhöhtes Risiko ein – bis hin zum Totalverlust. Anleger sollten bei Unsicherheiten immer eine unabhängige Prüfung vornehmen lassen oder sich rechtlich beraten lassen.

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