Ein Schönheitschirurg aus Salzburg muss sich derzeit am Landesgericht Steyr wegen gravierender Vorwürfe verantworten. Ihm wird zur Last gelegt, Patientinnen gefälschte „Abnehmspritzen“ verkauft zu haben – mit potenziell gefährlichen Folgen für die Gesundheit. Der Strafprozess dauert mehrere Tage; ein Urteil wird für den 7. Juli erwartet.
Gefälschte Medikamente statt moderner Wirkstoffe
Konkret soll der Arzt sogenannte „Ozempic“-Pens zu mehreren Hundert Euro an seine Patientinnen verkauft haben. Die Spritzen wurden als vermeintlich wirksame Mittel zur Gewichtsreduktion beworben. Doch anstelle des Originalwirkstoffs Semaglutid enthielten sie Insulin – ein gefährlicher Austausch. Mindestens zwei Frauen erlitten nach der Selbstinjektion gesundheitliche Komplikationen.
Mehrere Delikte angeklagt – bis zu fünf Jahre Haft möglich
Dem Mediziner werden gewerbsmäßiger Betrug, Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz sowie schwere Körperverletzung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er in vollem Wissen um die Fälschungen gehandelt hat. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Weitere Zeugenaussagen sollen in den kommenden Prozesstagen für Klarheit sorgen.
Vorbelastung im Umfeld: Unternehmer bereits verurteilt
Bereits im Dezember 2024 standen zwei Unternehmer vor Gericht, die den Arzt mit den gefälschten Medikamenten beliefert haben sollen. Sie wurden wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz und grob fahrlässiger schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Die Urteile: je sechs Monate bedingte Haft und Geldstrafen in Höhe von 180 bzw. 120 Tagessätzen.
Vertrauen in Medizin erschüttert
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die zunehmende Problematik illegaler Schlankheitsmittel auf dem Markt und erschüttert zugleich das Vertrauen in die Integrität ärztlicher Praxis. Dass ein approbierter Arzt zu gefälschten Arzneimitteln greift, stellt nicht nur ein individuelles Fehlverhalten dar – es wirft auch Fragen über Kontrollmechanismen und Marktaufsicht auf. Ob der Angeklagte letztlich verurteilt wird, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch schon jetzt: Für die betroffenen Patientinnen war der Vertrauensbruch mehr als nur ein juristischer Vorgang – es war ein Eingriff in ihre körperliche Unversehrtheit.