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Kein Geld für ein Verfahren: Insolvenz der Caesar Projects Germany GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 810 IN 1512/24 C-33

Für die Caesar Projects Germany GmbH ist der Versuch einer geregelten Abwicklung gescheitert: Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 25. Juni 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Wiesenhüttenstraße 9a, 60329 Frankfurt am Main, eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 113013, wurde durch ihren Geschäftsführer Baruch Boker vertreten.

Mit der Abweisung nach § 26 Abs. 1 InsO stellt das Gericht fest, dass das vorhandene Vermögen nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Für Gläubiger bedeutet dies meist einen vollständigen Forderungsausfall – ohne Insolvenzmasse gibt es weder eine Verwertung noch eine Verteilung.

Die Entscheidung kann von Betroffenen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Frankfurt am Main – 25.06.2025

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