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YOT UG: Insolvenz mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 70k IN 401/24

Die YOT UG (haftungsbeschränkt) aus Köln muss ihren Insolvenzantrag ohne geregeltes Verfahren beenden: Das Amtsgericht Köln hat den am 19. November 2024 eingegangenen Antrag der Gesellschaft auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 27. Juni 2025 mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Neusser Straße 862, 50737 Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 105824, wird durch ihren Geschäftsführer Herrn Yasin Ovan vertreten. Der Geschäftszweig der YOT UG umfasst die Führung eines Transport- und Logistikunternehmens.

Mit der Abweisung nach § 26 Abs. 1 InsO ist amtlich festgestellt, dass das Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Für Gläubiger bedeutet das: Es wird keinen Insolvenzverwalter geben, keine geordnete Abwicklung und in der Regel keine Quote – offene Forderungen bleiben in aller Regel uneinbringlich.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln eingesehen werden.

Amtsgericht Köln – 27.06.2025

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