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Jimi Blue Ochsenknecht bleibt vorerst in Untersuchungshaft – Auslieferung nach Österreich steht im Raum

UteFriesen (CC0), Pixabay

Der 33-jährige Schauspieler Jimi Blue Ochsenknecht bleibt nach Entscheidung eines Hamburger Richters weiterhin in Untersuchungshaft. Der Sohn von Schauspieler Uwe Ochsenknecht wurde bereits vergangene Woche am Hamburger Flughafen festgenommen. Hintergrund ist ein europäischer Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Innsbruck in Österreich. Ihm wird schwerer Betrug vorgeworfen – konkret geht es um eine unbezahlte Hotelrechnung aus dem Jahr 2021 in Höhe von rund 14.000 Euro.

Betrugsvorwurf trotz später Zahlung

Laut österreichischer Justiz hat Ochsenknecht im Dezember 2021 in einem Tiroler Luxushotel übernachtet, die Rechnung jedoch trotz zivilgerichtlicher Verurteilung nicht bezahlt. Erst nach seiner Festnahme soll der Betrag laut seinem Management überwiesen worden sein – was inzwischen auch vom Hotelier bestätigt wurde. Die österreichische Staatsanwaltschaft bleibt dennoch bei ihrem Vorwurf des Betrugs. Der Zahlungseingang ändere nichts am bisherigen Verfahren.

Haftbefehl wegen Fluchtgefahr

Laut Staatsanwaltschaft Innsbruck wurde der Europäische Haftbefehl erlassen, da „Flucht- und Tatbegehungsgefahr“ bestanden habe. Ochsenknecht sei über das Verfahren informiert gewesen, habe aber weder auf Schreiben reagiert noch sei er an seiner italienischen Wohnadresse erreichbar gewesen. Aus diesem Grund habe die Behörde ihn nicht förmlich vernehmen können.

Schauspieler spricht von Missverständnis

Jimi Blue Ochsenknecht selbst spricht laut Medienberichten von einem Missverständnis. Die österreichischen Ermittler sehen das anders – für sie liegt ein vorsätzlicher Betrug vor.

Auslieferungsverfahren läuft

Die Hamburger Staatsanwaltschaft arbeitet derzeit an einem Antrag zur möglichen Auslieferung nach Österreich. Bis über diesen Antrag entschieden ist, wird Ochsenknecht im Untersuchungsgefängnis am Holstenglacis in Hamburg festgehalten.

Ein genauer Termin für die Anhörung zur Auslieferung steht derzeit noch nicht fest. Der Fall zeigt einmal mehr, dass auch prominente Persönlichkeiten bei internationalen rechtlichen Auseinandersetzungen nicht mit Sonderbehandlungen rechnen können – insbesondere, wenn Haftbefehle auf europäischer Ebene ausgestellt wurden.

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