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Vorläufige Insolvenzverwaltung für EnergieWerk Ost GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Dresden hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der EnergieWerk Ost GmbH, Trompeterstraße 1, 01069 Dresden, am 20. Juni 2025 um 10:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 536 IN 994/25 geführt.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Dresden unter HRB 46046 registriert und wird durch Geschäftsführer Daniel Pfeiffer vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Prof. Dr. Lucas F. Flöther, An der Herzogin Garten 1, 01067 Dresden, bestellt. Er ist ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Gelder der Schuldnerin entgegenzunehmen. Zudem wurde ein Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO angeordnet: Verfügungen der Schuldnerin über Vermögenswerte sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten – es sei denn, dieser stimmt einer Zahlung an die Schuldnerin ausdrücklich zu (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dresden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

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