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Balance Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Balance Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG hat das Amtsgericht Vechta am Abend des 19. Juni 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Beschluss wurde unter dem Aktenzeichen 10 IN 62/25 erlassen.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Langen Straße 46, 49377 Vechta wird vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin J & M Balance Verwaltungs GmbH sowie durch Christoph Abeln aus Wunstorf.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Malte Köster (WILLMERKÖSTER, Vechta) bestellt. Ab sofort sind Verfügungen der Antragsgegnerin über Vermögenswerte nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters rechtswirksam.

Gleichzeitig wurden die Schuldner der Gesellschaft angewiesen, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des Beschlusses zu leisten, d. h. nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung des noch vorhandenen Vermögens und die Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse.

Betroffene Gläubiger und die Antragsgegnerin selbst haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Vechta einzulegen.

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