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Autohaus Riske GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Neuruppin hat im Verfahren zur Insolvenzeröffnung über das Vermögen der Autohaus Riske GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Werner-Seelenbinder-Straße 8, 16303 Schwedt/Oder, wird von Geschäftsführerin Kathrin Riske vertreten. Der Beschluss wurde unter dem Aktenzeichen 15 IN 86/25 gefasst.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwalt Michael Busching (Berlin) bestellt. Ihm obliegt nun die Aufgabe, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und den Fortgang des Verfahrens vorzubereiten.

Verfügungen der Schuldnerin sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Außerdem wurde Drittschuldnern – also Kunden und Geschäftspartnern – untersagt, noch an die Autohaus Riske GmbH direkt zu zahlen. Zahlungen dürfen nur unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung geleistet werden.

Rechtsanwalt Rico Brauer (Wandlitz) vertritt die Schuldnerin als Verfahrensbevollmächtigter. Ziel der Maßnahmen ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin aufzuklären.

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