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Insolvenzverfahren gegen Revera Immobilien Investment GmbH: Vorläufige Maßnahmen aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 55 IN 16/24

Das Amtsgericht Hildesheim hat am 19. Juni 2025 eine bedeutende Wendung im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Revera Immobilien Investment GmbH, ansässig in der Käthe-Paulus-Straße 2a, 31157 Sarstedt, bekanntgegeben. Der frühere Beschluss vom 28. Januar 2025, mit dem die vorläufige Verwaltung des Vermögens sowie Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21, 22 InsO angeordnet wurden, ist aufgehoben worden.

Vertreten wurde das Unternehmen durch seinen Geschäftsführer Michael Verhein Hoffmann, wohnhaft in Am Salzbach 4, 31171 Nordstemmen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter der Nummer HRB 202120 eingetragen.

Mit der Aufhebung der vorläufigen Verwaltung endet eine Phase gerichtlicher Kontrolle, in der das Ziel war, das Schuldnervermögen vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren. Die Entscheidung kann bedeuten, dass das Insolvenzverfahren entweder nicht weiter betrieben wird – etwa wegen Rücknahme des Antrags, Einigung mit Gläubigern oder fehlender Insolvenzgründe – oder dass andere rechtliche Entwicklungen eingetreten sind, die die Fortführung des Verfahrens obsolet machen.

Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hildesheim einsehbar.

Amtsgericht Hildesheim, Beschluss vom 19.06.2025
Aktenzeichen: 55 IN 16/24

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