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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Schwarzberg Bau GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36s IN 5999/24

Im Rahmen eines laufenden Insolvenzantragsverfahrens hat das Amtsgericht Charlottenburg am 17. Juni 2025 umfassende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Schwarzberg Bau GmbH angeordnet. Das in Berlin unter der Handelsregisternummer HRB 259213 registrierte Bauunternehmen mit Geschäftssitz c/o Dolay, Mendelsohnstraße 147, 06844 Dessau-Roßlau, wird durch den Geschäftsführer Ismail Dolay vertreten.

Mit dem Beschluss wurde der Berliner Rechtsanwalt Oliver Sietz, Rankestraße 33, 10789 Berlin, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Ihm obliegt fortan die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu überwachen und Maßnahmen zu treffen, die den Erhalt der noch bestehenden Vermögenswerte sicherstellen.

Die Verfügungsmacht der Schuldnerin über ihr Vermögen ist durch das Gericht stark eingeschränkt worden. Künftige Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem wurde Rechtsanwalt Sietz ermächtigt, bestehende Forderungen einzuziehen sowie ein Insolvenzsonderkonto zu führen. Die betroffenen Kreditinstitute sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskunft über bestehende Kontenverhältnisse zu erteilen.

Zwangsvollstreckungen gegen die Schwarzberg Bau GmbH – mit Ausnahme solcher, die unbewegliches Vermögen betreffen – wurden untersagt. Bereits laufende Vollstreckungsmaßnahmen sind bis auf Weiteres eingestellt.

Darüber hinaus wurde Rechtsanwalt Sietz autorisiert, die Geschäftsräume der Gesellschaft zu betreten, Einsicht in die Geschäftsunterlagen zu nehmen sowie erforderliche Unterlagen zur Sicherung der Insolvenzmasse anzufordern. Die Gesellschaft ist verpflichtet, volle Auskunft über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen.

Dieser Beschluss bleibt bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Kraft und dient vor allem dazu, eine Verschlechterung der finanziellen Lage des Unternehmens zu verhindern.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Beschluss vom 17.06.2025
Aktenzeichen: 36s IN 5999/24

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