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Verfügungsverbot für MOIS-Marine Offshore Industry Solution GmbH – Insolvenzverfahren nimmt Gestalt an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 10 IN 37/25

Am 19. Juni 2025 um 10:28 Uhr wurde durch das Amtsgericht Bremerhaven im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MOIS-Marine Offshore Industry Solution GmbH, mit Sitz in der Herwigstraße 52, 27572 Bremerhaven, ein allgemeines Verfügungsverbot verhängt. Die Gesellschaft, im Handelsverkehr durch Geschäftsführer Sebastian Dahdouh vertreten, ist somit in ihrer finanziellen Handlungsfreiheit deutlich eingeschränkt.

Das Verfügungsverbot bedeutet konkret, dass sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Antragstellerin bis auf Weiteres untersagt sind. Die Maßnahme soll verhindern, dass Vermögenswerte beiseitegeschafft oder verwertet werden, bevor über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden ist. Dies stellt einen zentralen Schutzmechanismus im deutschen Insolvenzrecht dar, der sicherstellt, dass Gläubigerinteressen gewahrt bleiben.

Zugleich wurden alle Drittschuldner der MOIS-Marine Offshore Industry Solution GmbH – also Kunden, Auftraggeber oder Partner mit offenen Zahlungsverpflichtungen – verpflichtet, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Ein Verstoß gegen diese Anordnung kann zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen diese Entscheidung besteht das Recht zur sofortigen Beschwerde. Diese ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Bremerhaven, Nordstraße 10, 27580 Bremerhaven, einzulegen.

Die Zukunft der MOIS GmbH, die sich auf Lösungen für die maritime Offshore-Industrie spezialisiert, ist nun ungewiss. Ob eine Sanierung im Raum steht oder ein vollständiger Vermögensausgleich angestrebt wird, hängt maßgeblich vom Fortgang des Verfahrens ab.

Aktenzeichen: 10 IN 37/25 – Amtsgericht Bremerhaven, Beschluss vom 19.06.2025.

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