Im jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem US-Technologiekonzern Google und der Europäischen Kommission wegen des Android-Betriebssystems hat die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Juliane Kokott, nun eine klare Empfehlung ausgesprochen: Sie hält die in erster Instanz verhängte Geldbuße von über 4,1 Milliarden Euro für rechtmäßig und begründet. In ihren am Donnerstag veröffentlichten Schlussanträgen erklärte sie, die Argumente von Google gegen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union seien weitgehend unbegründet.
Die Einschätzung der Generalanwältin ist ein bedeutender Zwischenschritt im höchstrichterlichen Verfahren – auch wenn der EuGH nicht an ihre Ausführungen gebunden ist, folgen die Richter ihrer rechtlichen Analyse in der Praxis häufig.
Hintergrund des Verfahrens
Die Europäische Kommission hatte Google im Jahr 2018 zu einer Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro verurteilt. Der Vorwurf: Google habe seine marktbeherrschende Stellung beim Betriebssystem Android ausgenutzt, um die eigene Suchmaschine und andere Dienste auf mobilen Endgeräten systematisch zu bevorzugen und dadurch Wettbewerber auszubremsen. Im Zentrum stand dabei ein Bündel von vertraglichen Auflagen, die Google Herstellern von Smartphones und Mobilfunkanbietern auferlegt haben soll.
Konkret wurde Google vorgeworfen, Gerätehersteller dazu gezwungen zu haben, die Google-Suche sowie den Chrome-Browser vorzuinstallieren, wenn sie Zugang zum Google Play Store erhalten wollten – einer für Android-Nutzer zentralen Plattform zur App-Verteilung. Zudem soll Google finanzielle Anreize gesetzt haben, um die exklusive Nutzung seiner Suchmaschine zu sichern, und verhindert haben, dass Hersteller alternative Versionen von Android (sogenannte „Forks“) auf ihren Geräten installieren.
Diese Praktiken wertete die Kommission als klaren Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Google legte gegen die Entscheidung Rechtsmittel ein, doch das Gericht der EU bestätigte im September 2022 im Wesentlichen die Rechtsauffassung der Kommission und reduzierte lediglich die Geldbuße geringfügig auf 4,125 Milliarden Euro. Google ging erneut in Berufung – nun liegt der Fall beim EuGH.
Einschätzung der Generalanwältin
In ihren 202-seitigen Schlussanträgen stellt Generalanwältin Kokott fest, dass das Verhalten von Google in zentralen Punkten tatsächlich den Wettbewerb eingeschränkt habe. Die Bündelungspflicht, die exklusive Vorinstallation von Google-Anwendungen und das Verbot modifizierter Android-Versionen hätten dazu geführt, dass konkurrierende Suchmaschinen und Browser nur schwer Marktanteile gewinnen konnten. Aus Sicht der Generalanwältin war dieses Verhalten nicht durch technische Notwendigkeiten gerechtfertigt, sondern diente ausschließlich dem Schutz und der Ausweitung der marktbeherrschenden Stellung von Google.
Auch die von Google vorgebrachten Argumente, das Unternehmen habe den Nutzern ein konsistentes Nutzererlebnis und bessere Produktsicherheit bieten wollen, weist Kokott weitgehend zurück. Zwar könne ein gewisses Maß an Vereinheitlichung im Android-Ökosystem grundsätzlich sinnvoll sein – doch die gewählten Mittel hätten den fairen Wettbewerb übermäßig eingeschränkt.
Darüber hinaus hält sie die von der Kommission verhängte Geldbuße für verhältnismäßig und angemessen, sowohl im Hinblick auf die Schwere als auch die Dauer des Rechtsverstoßes. Der Umstand, dass es sich um eine Rekordstrafe handelt, sei angesichts der Marktmacht und der wirtschaftlichen Ressourcen von Google gerechtfertigt.
Bedeutung des Verfahrens
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird mit Spannung erwartet – nicht nur wegen der möglichen finanziellen Folgen für Google, sondern auch wegen der Signalwirkung für die gesamte Tech-Branche. Der Fall steht exemplarisch für das zunehmende Bestreben der EU, große Digitalkonzerne stärker zu regulieren und Marktmissbrauch konsequent zu sanktionieren. Auch vor dem Hintergrund des kürzlich in Kraft getretenen Digital Markets Act (DMA), der „Gatekeeper“ wie Google, Apple, Meta oder Amazon besonders in den Fokus nimmt, könnte das Urteil richtungsweisend sein.
Ein endgültiges Urteil des EuGH wird voraussichtlich in den kommenden Monaten gefällt. Sollte das Gericht der Empfehlung der Generalanwältin folgen, würde dies nicht nur die Milliardenstrafe gegen Google bestätigen, sondern auch den Kurs der Europäischen Kommission in der Digitalpolitik deutlich stärken. Google wiederum müsste sich auf verschärfte Kontrollen und möglicherweise weitere Verfahren in Europa einstellen.