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Gericht stoppt Rententrick – Frau scheitert mit gefälschtem Geburtsdatum

3dman_eu / Pixabay

Ein bemerkenswerter Fall von mutmaßlichem Sozialbetrug sorgte am Landessozialgericht Berlin für Aufsehen: Eine Frau, die seit Jahrzehnten in Deutschland lebt, wollte sich plötzlich 14 Jahre älter machen, um früher in Rente gehen zu können. Das Gericht urteilte nun: Der Versuch war nicht glaubwürdig – und die Klage wurde abgewiesen.

Die Frau, ursprünglich mit ihrem Ehemann Anfang der 1980er-Jahre aus dem Libanon eingereist, gab damals an, 1960 in Beirut geboren und staatenlos zu sein. Ein libanesischer Pass bestätigte dies. Ihre Sozialversicherungsnummer wurde auf dieses Geburtsdatum hin vergeben.

Doch im Jahr 2015 die überraschende Wende: Frau Y. behauptete plötzlich, sie heiße in Wahrheit T., stamme aus der Türkei – und sei 1946 geboren. Damit wäre sie fast 70 Jahre alt gewesen und hätte Anspruch auf eine frühzeitige Rente gehabt. Unterstützt wurde ihre neue Identität durch einen türkischen Pass von 2014 und einen Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister.

Zunächst hatte sie damit sogar Erfolg: Das Sozialgericht gab ihr Recht. Doch die Rentenversicherung ging in Berufung – und gewann jetzt vor dem Landessozialgericht.

Zweifel durch Hochzeit mit einem Minderjährigen

Ausschlaggebend war neben einem Fingerabdruckabgleich, der bestätigte, dass es sich eindeutig um dieselbe Frau handelte, vor allem die Lebensrealität: Laut dem neuen Geburtsjahr hätte die Frau 1977 mit 31 Jahren einen 14-jährigen Jungen – ihren 1963 geborenen Ehemann – geheiratet. Sie hätte zudem zwischen 39 und 45 Jahren sechs Kinder geboren. Für das Gericht ein unwahrscheinliches Szenario.

In seiner Urteilsbegründung erklärte das Gericht: „Ein solches Szenario lasse sich zwar nicht gänzlich ausschließen, sei bei lebensnaher Betrachtung aber doch sehr unwahrscheinlich.“

Die Frau scheiterte somit mit dem Versuch, über eine geänderte Identität früheren Rentenzugang zu erlangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – die Klägerin kann beim Bundessozialgericht Revision einlegen.

Ein Fall, der weit über das Einzelschicksal hinausweist

Der Fall zeigt, wie wichtig gründliche Überprüfung bei Identitäts- und Altersangaben in Rentenverfahren ist – und wie ungewöhnlich kreativ einige Versuche sind, das System auszunutzen. Auch wenn ein derartiger Fall selten ist, betont die Rentenversicherung: Die Kontrollmechanismen greifen – und die Wahrheit kommt am Ende meist doch ans Licht.

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