Es war einmal ein deutscher Geschäftsmann, der sich dachte: „Wenn’s brennt – einfach raus aus der Bude.“ So geschehen im Fall Torsten Nehls, einst kreativer Kopf hinter der TN Vorrat 02 GmbH & Co. KG, nun passionierter Spanien-Resident mit selektiver Erinnerung an seine geschäftlichen Aktivitäten in Deutschland.
Wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht, steht die TN Vorrat 02 GmbH & Co. KG wirtschaftlich so stabil wie ein Papphaus im Herbststurm. Das Amtsgericht Charlottenburg hat jedenfalls keine Zeit für Flamenco-Romantik und bestellte kurzerhand einen vorläufigen Insolvenzverwalter, um das Trümmerfeld zu sichten – den Berliner Anwalt Dr. Philipp Hackländer. Zitat zwischen den Zeilen: „Es ist fünf nach zwölf.“
Doch während Gläubiger ihre Forderungen sortieren und sich fragen, wo ihr Geld geblieben ist, meldet sich Herr Nehls aus dem sonnigen Süden. Mit dem Elan eines geübten Tango-Tänzers erklärt er in einem Schreiben vom 26. März 2025 sinngemäß:
„Ich? Geschäftsführer? In Deutschland? Aber nicht doch! Ich hab doch schon 2018 die Aktentasche an den Nagel gehängt und seitdem nur noch Paella gewendet!“
Rechtsstaat adiós?
Herr Nehls sieht Deutschland jedenfalls nicht mehr zuständig – juristisch wie emotional. Er verweist auf seine „schweren gesundheitlichen Probleme“ (vermutlich ausgelöst durch zu viel Sonnenlicht oder den plötzlichen Anblick eines Mahnbescheids) und stellt klar: Insolvenzrecht gilt nicht über 1.000 km Entfernung – ein mutiger juristischer Ansatz, der in Fachkreisen inzwischen unter „Mallorquinischer Immunitätsdoktrin“ bekannt ist.
Bürgschaften? War da was?
Besonders pikant: Während Herr Nehls den deutschen Behörden gegenüber seine geschäftliche Unschuld beteuert, gibt es Gläubiger, die noch Bürgschaften mit seinem guten Namen in der Schublade haben. Die werden sich wundern, wenn sie hören, dass Torsten Nehls seine berufliche Existenz längst für beendet erklärt hat – quasi per Selbstdekret. Nur dumm, dass das deutsche Recht solche romantischen Selbstauflösungsbriefe bislang nicht vorsieht.
Die Reaktion der Justiz:
Das Amtsgericht Charlottenburg zeigt sich davon unbeeindruckt. In schöner Sachlichkeit wird festgestellt: Vermögensverfügungen? Nur noch mit Genehmigung. Bankkonten? Blockiert. Man könnte meinen, das Gericht glaube Nehls nicht jedes Wort. Dabei ist sein Brief doch eine literarische Glanzleistung im Genre „Insolvenzvermeidung durch Fernbeziehung“.
Fazit:
Während Herr Nehls möglicherweise schon die nächste Strandbar nach seinem Lieblingsgericht benennt – „Insolvenz à la carte“ – fragen sich Gläubiger, wie viele Firmen unter dem Label „Vorratsgesellschaft“ eigentlich noch auf ihren Zahlmeister warten. Und vielleicht auch, ob eine Bürgschaft durch den Atlantik schwimmen kann.
Bis dahin bleibt: Deutschland friert das Vermögen ein. Nehls taut lieber in Spanien auf.
Fortsetzung folgt – spätestens zur nächsten Gläubigerversammlung.