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Lebenslange Haftstrafe für 45-jährigen Angeklagten nach tödlicher Attacke mit Hacke auf 16-Jährigen

Dieter_G / Pixabay

Das Landesgericht hat heute einen 45-jährigen Mann nicht rechtskräftig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte wurde wegen Mordes sowie sexuellen Missbrauchs Jugendlicher schuldig gesprochen. Nach Urteilsverkündung meldete der Angeklagte volle Berufung an.

Der gebürtige Oberösterreicher hatte im Oktober 2024 in Wien einen 16-jährigen Jugendlichen mit einer Hacke getötet. Von Beginn des Prozesses an bekannte sich der bisher unbescholtene Mann schuldig. Er gab jedoch an, sich an die Geschehnisse nur teilweise erinnern zu können. Vor der Tat hatte er nach eigenen Angaben sowohl Alkohol als auch Crystal Meth konsumiert.

Bereits seit April 2024 hatte der Angeklagte den Jugendlichen, der aus schwierigen Verhältnissen in Bulgarien stammte und zur Prostitution gezwungen worden war, regelmäßig für sexuelle Handlungen bezahlt. Laut Staatsanwaltschaft entwickelte der Angeklagte im Laufe der Zeit starke Gefühle für den Jugendlichen und zahlte für gemeinsame Wochenenden bis zu 1.500 Euro, wofür er sogar Kredite aufnahm.

Am Tattag lehnte der Jugendliche sexuelle Handlungen mit dem Angeklagten ab, was dieser nicht akzeptieren wollte. Nach erneutem Drogen- und Alkoholkonsum holte er schließlich eine Hacke aus dem Keller und schlug laut Anklage etwa 50-mal auf das Opfer ein. Der Angeklagte selbst gab an, sich nur an zwei Schläge erinnern zu können.

Nach der Tat versuchte der Mann vergeblich, sich das Leben zu nehmen. Seine Schwester überredete ihn, nach Oberösterreich zu fahren, wo er später von der Polizei festgenommen wurde.

Der Vorsitzende des Geschworenengerichts, Christoph Bauer, bezeichnete die Tat als „beispiellos brutal“ und erklärte die lebenslange Haftstrafe als alternativlos: „Sie haben das Leben eines jungen Menschen zerstört.“

Der Gesundheitszustand des Angeklagten machte während des Prozesses mehrere Unterbrechungen notwendig. In der Haft hatte er einen Suizidversuch unternommen, bei dem seine Stimmbänder irreparabel beschädigt wurden.

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