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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Reqmasters GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 319/25
Amtsgericht Fürth – Beschluss vom 06. Juni 2025

Fürth, 06. Juni 2025 – Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Reqmasters GmbH, mit Sitz in der Frauenweiherstraße 55, 91058 Erlangen, hat das Amtsgericht Fürth – Insolvenzgericht am 06.06.2025 um 11:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter der Nummer HRB 12999 eingetragen und wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Ferreira Sadlo André.

Ziel der Anordnung ist es, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO), während das Gericht über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet.

Rechtsanwalt Michael Wirth als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Wirth bestellt, Kanzleisitz: Nordostpark 45, 90411 Nürnberg.
Kontakt:
Telefon: 0911 / 955124-0
Fax: 0911 / 955124-11
E-Mail: info@schmitt-kanzlei.de

Rechtsanwalt Wirth ist nun damit beauftragt, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Reqmasters GmbH zu prüfen und Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse einzuleiten.

Nach dem Beschluss ist die Schuldnerin nicht mehr berechtigt, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen zu verfügen. Dies betrifft auch die Einziehung offener Forderungen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese kann sowohl durch die Schuldnerin als auch durch jeden Gläubiger erhoben werden, insbesondere wenn das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 geltend gemacht wird.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen einzureichen bei:

Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth

Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung. Bei mehrfacher Bekanntgabe zählt das früheste Ereignis (§ 9 InsO).

Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Maßgeblich ist jedoch der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Fürth. Die Beschwerdeschrift muss den angefochtenen Beschluss benennen und die ausdrückliche Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Eine Begründung ist empfehlenswert.

Elektronische Einreichung

Rechtsmittel können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail erfüllt die rechtlichen Anforderungen nicht.

Zulässige elektronische Einreichung erfordert entweder:

  • eine qualifizierte elektronische Signatur, oder

  • die Einreichung über einen sicheren Übermittlungsweg, etwa das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).

Näheres zu den technischen Anforderungen findet sich auf der Website der Justiz:
🔗 www.justiz.de

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