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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Appartement S GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 12 IN 37/25

Am 06. Juni 2025 um 10:30 Uhr hat das Amtsgericht Cuxhaven im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Appartement S GmbH, ansässig in der Heselstücken 7, 22453 Hamburg, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter HRB 206241 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Helge Schmidt vertreten.

Mit dieser Entscheidung soll verhindert werden, dass sich die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiter verschlechtert. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung dient damit in erster Linie dem Schutz der Gläubigerinteressen und der Sicherung der Insolvenzmasse.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hölzle, Obernstraße 2–12, 28195 Bremen, bestellt. Er ist erreichbar unter der Telefonnummer 0421-3226490 sowie per E-Mail unter bremen@goerg.de. Ihm obliegt nun die Überwachung und Mitwirkung bei allen wirtschaftlich relevanten Entscheidungen der Schuldnerin.

Im Einzelnen wurde verfügt:

  • Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen – also etwa Überweisungen, Verkäufe oder die Einziehung von Forderungen – sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Damit unterliegt das Unternehmen ab sofort der insolvenzrechtlichen Aufsicht.
  • Drittschuldner, also Schuldner der Appartement S GmbH, werden ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Das bedeutet, dass Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen dürfen, um rechtlich wirksam zu sein (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann während der regulären Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig. Dieses Rechtsmittel steht sowohl der Antragstellerin als auch jedem Gläubiger offen, der gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die internationale Zuständigkeit des Insolvenzgerichts in Frage stellen möchte.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei folgendem Gericht einzulegen:

Amtsgericht Cuxhaven
Postfach 102
27451 Cuxhaven

Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung bzw. – im Falle einer öffentlichen Bekanntmachung – zwei Tage nach der Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts eingelegt werden. Es zählt dabei der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Cuxhaven. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die ausdrückliche Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Im Fall einer teilweisen Anfechtung ist auch der Umfang anzugeben. Die Beschwerde sollte begründet werden und muss vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet sein.

Datenschutzhinweis: Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie unter:
www.amtsgericht-cuxhaven.niedersachsen.de
Auf Wunsch sendet das Gericht Ihnen die Datenschutzerklärung auch postalisch zu.

Cuxhaven, 06. Juni 2025
Amtsgericht Cuxhaven – Insolvenzgericht

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